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Ambulanten Pflege: Gute Arbeit nicht in Misskredit bringen

Zur Berichterstattung über betrügerisches Verhalten im Bereich der ambulanten Pflege, erklärt bpa-Pressesprecher Olaf Bentlage:

Geschrieben von Redaktion am . Veröffentlicht in Themen.
Foto: Gerd Altmann / Pixabay (CC 0)

Zur Berichterstattung über betrügerisches Verhalten im Bereich der ambulanten Pflege, erklärt bpa-Pressesprecher Olaf Bentlage:

"Zur Einordnung der derzeitigen Berichterstattung über kriminelles Verhalten im Bereich der ambulanten Pflege von einzelnen russischen Pflegediensten sei vorausgeschickt, dass diese nur möglich sind, wenn Angehörige, Pflegebedürftige und Pflegedienste in betrügerischer Absicht zusammenwirken. Alle Leistungen müssen von den Pflegebedürftigen und den Pflegekräften täglich abgezeichnet und der Pflegekasse monatlich mit der Rechnung vorgelegt werden. Zudem finden regelmäßig Qualitäts- und Rechnungsprüfungen im Auftrag der Pflegekassen und Krankenkassen statt. Art, Umfang und Menge der Krankenpflegeleistungen werden vom Arzt verordnet und von der Krankenkasse genehmigt. Es gibt kleinteilige Kontrollen und nur durch ein gemeinsames kriminelles Handeln sind die aufgezeigten Fälle überhaupt möglich.

Es ist bedauerlich, dass durch kriminelle Machenschaften einzelner nun hunderttausende Beschäftigte und tausende ambulante Dienste, die tagtäglich gewissenhaft und professionell kranke Menschen pflegen, in Verruf geraten. Das nicht zu rechtfertigende Fehlverhalten weniger darf nicht dazu führen, dass die gute Arbeit des weit überwiegenden Teils der Pflegedienste in Misskredit bei der Bevölkerung gebracht wird und die pflegebedürftigen Menschen durch pauschale Verdächtigungen und undifferenzierte Berichterstattung verunsichert werden.

Die Kontrollinstrumente sind vorhanden, sie müssen nur konsequent angewandt werden und dann auch zu den schon bisher möglichen Sanktionen führen. Das Aufdecken der kriminellen Machenschaften ist im bisherigen Kontrollsystem ermöglicht worden. Wir begrüßen es, wenn nun im Zuge der Berichterstattung die Staatsanwaltschaften so professionalisiert werden, dass sie in der Lage sind, betrügerische Machenschaften aufzudecken und strafrelevant zu verfolgen. Von den Krankenkassen- und Sozialhilfeträgern erwarten wir, dass den Gerichten die Beweise vorgelegt werden und bei nachgewiesenen kriminellen Machenschaften unverzüglich angemessen reagiert wird.

Wir bieten unsere Mitarbeit an, jetzt zu analysieren, wie die vorhandenen Kontroll- und Sanktionsmechanismen zur Aufdeckung von Straftaten besser genutzt werden können. Schnellschüsse aus der Hüfte schüren dagegen Angst und Misstrauen.

Wir appellieren auch an die Angehörigen der Pflegebedürftigen, sich nicht auf unseriöse Machenschaften einzulassen, sondern solches Ansinnen direkt zur Anzeige zu bringen.

Wir warnen auch davor, nun alle Pflegedienste, die eventuell von russischstämmigen Bürgerinnen und Bürgern gegründet wurden, unter Generalverdacht zu stellen. Eine ganze Bevölkerungsgruppe zu verunglimpfen, hilft nicht weiter.

Der bpa verpflichtet seine Mitglieder auf die Beachtung der gesetzlichen und vertraglichen Vorschriften.



Quelle: ots/bpa - Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste