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Ausstieg aus Kükentöten: Bundesregierung fordert Zeitplan von Geflügelbranche

Die Bundesregierung erhöht beim Ausstieg aus dem Kükentöten den Druck auf die Geflügelbranche. Bei einem Spitzentreffen in Bonn hat Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner (CDU) am Dienstag Wirtschaftsvertreter aufgefordert, bis Ende August einen Zeitplan zum Ausstieg aus der umstrittenen Praxis vorzulegen. Das berichtet die "Neue Osnabrücker Zeitung" unter Berufung auf Teilnehmer. Demnach soll sich die Branche freiwillig verpflichten, das Töten so schnell wie möglich zu beenden.

Geschrieben von Redaktion am . Veröffentlicht in Themen.
Foto: saulogmunhoz / CC0 (via Pixabay)

Die Bundesregierung erhöht beim Ausstieg aus dem Kükentöten den Druck auf die Geflügelbranche. Bei einem Spitzentreffen in Bonn hat Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner (CDU) am Dienstag Wirtschaftsvertreter aufgefordert, bis Ende August einen Zeitplan zum Ausstieg aus der umstrittenen Praxis vorzulegen. Das berichtet die "Neue Osnabrücker Zeitung" unter Berufung auf Teilnehmer. Demnach soll sich die Branche freiwillig verpflichten, das Töten so schnell wie möglich zu beenden.

Laut "NOZ" sind bei dem nicht öffentlichen Treffen verschiedene Zeitfenster mit der Ministerin diskutiert worden. Etwa ein Ausstieg bis Ende kommenden Jahres oder Ende 2021. Eine Sprecherin des Bundeslandwirtschaftsministeriums betonte auf Anfrage der Zeitung, Ziel der Bundesregierung sei es, die ethisch nicht vertretbare Praxis so schnell wie möglich zu beenden. Erziele die Branche dabei keine Fortschritte, bliebe immer noch die Möglichkeit, das Kükentöten gesetzlich zu untersagen. Union und SPD haben in ihrem Koalitionsvertrag einen Ausstieg bis zur Mitte der laufenden Legislaturperiode vereinbart.

Bislang werden jedes Jahr etwa 45 Millionen männliche Küken direkt nach dem Schlüpfen vergast, weil sich ihre Aufzucht nicht lohnt. Mitte Juni hatte das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig geurteilt, diese jahrzehntelang geduldete Praxis sei nicht mit dem Tierschutzgesetz in Einklang zu bringen. Dennoch erlaubten die Richter das Vergasen weiterhin, solange den Brütereien keine alternativen Methoden zur Verfügung stünden. Diese hat die Bundesregierung in den vergangenen Jahren mit Millionenbeträgen gefördert.



Quelle: ots/Neue Osnabrücker Zeitung