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BGH muss Urteil gegen früheren SS-Mann prüfen

Das Urteil gegen den früheren SS-Mann Reinhold Hanning aus Lage (NRW) wegen Beihilfe zum Mord in Auschwitz wird zunächst nicht rechtskräftig. Die Verteidigung steht zu ihrem Revisionsbegehren, wie jetzt bekannt wurde. »Ich werde die Revision aufrecht erhalten«, sagte Hannings Verteidiger Johannes Salmen dem WESTFALEN-BLATT. Der Bundesgerichtshof wird dieses Urteil nun überprüfen müssen.

Geschrieben von Redaktion am . Veröffentlicht in Themen.
Laderampe Auschwitz-II (Birkenau), Polen
Laderampe Auschwitz-II (Birkenau), Polen
Foto: Unbekannt / Gemeinfrei via Wikimedia

Das Urteil gegen den früheren SS-Mann Reinhold Hanning aus Lage (NRW) wegen Beihilfe zum Mord in Auschwitz wird zunächst nicht rechtskräftig. Die Verteidigung steht zu ihrem Revisionsbegehren, wie jetzt bekannt wurde. »Ich werde die Revision aufrecht erhalten«, sagte Hannings Verteidiger Johannes Salmen dem WESTFALEN-BLATT. Der Bundesgerichtshof wird dieses Urteil nun überprüfen müssen.

Nach der Urteilsverkündung am 17. Juni in Detmold hatten Prozessbeteiligte die Möglichkeit ins Gespräch gebracht, zeitnah ein rechtskräftiges Urteil zu erreichen - ohne Revision:

Wenn sicher sei, dass sein Mandant wegen Haftunfähigkeit nicht ins Gefängnis müsse und die Haftstrafe somit symbolisch bleibe, »dann könnten wir möglicherweise den Antrag auf Revision zurücknehmen«, hatte Hannings zweiter Verteidiger Andreas Scharmer nach Prozessende gesagt. Voraussetzung dafür sei aber, dass die Nebenklage ebenfalls ihr Revisionsbegehren mit Blick auf den Vorwurf der Mittäterschaft fallen lasse. Denn einige der 19 Nebenklageanwälte sahen bei dem heute 94-jährigen Hanning auch eine Mittäterschaft an den Morden in Auschwitz gegeben. Nebenkläger hatten ebenfalls betont, Interesse an einer möglichst raschen Rechtskraft eines Urteils zu haben.

Letztlich hatten neun Anwälte von Holocaust-Überlebenden und deren Nachfahren Revision eingelegt. Das Landgericht Detmold hat am Freitag die schriftliche Begründung des Urteils auf den Postweg gebracht. Die Prozessbeteiligten haben nun einen Monat Zeit, eine Revision beim BGH zu begründen.

Bis zu einer Entscheidung des BGH könnten viele Monate, ja sogar Jahre ins Land gehen - wie im Fall des Oskar Gröning (95). Der frühere »Buchhalter von Auschwitz« war vor mehr als einem Jahr vom Landgericht Lüneburg zu vier Jahren Haft verurteilt worden. Über eine Revision hat der BGH immer noch nicht entschieden. Das war mit Blick auf das Alter der Prozessbeteiligten auf massive Kritik gestoßen.

Hanning war im Juni vom Landgericht Detmold wegen Behilfe zum Mord in Auschwitz in mindestens 170.000 Fällen zu fünf Jahren Haft verurteilt worden.



Quelle: ots/Westfalen-Blatt