BND ist Teil eines weltumspannenden Überwachungssystems
Der stellvertretende Vorsitzende des Parlamentarischen Kontrollgremiums des Bundestages, Konstantin von Notz, wirft deutschen Geheimdiensten verfassungswidrige Abhörpraktiken vor. Bundesnachrichtendienst (BND) und das Bundesamt für Verfassungsschutz seien "Bestandteil eines weltumspannenden, geheimdienstlichen Überwachungssystems", sagte der Grünen-Politiker der Düsseldorfer "Rheinischen Post" (Dienstag).
Der stellvertretende Vorsitzende des Parlamentarischen Kontrollgremiums des Bundestages, Konstantin von Notz, wirft deutschen Geheimdiensten verfassungswidrige Abhörpraktiken vor. Bundesnachrichtendienst (BND) und das Bundesamt für Verfassungsschutz seien "Bestandteil eines weltumspannenden, geheimdienstlichen Überwachungssystems", sagte der Grünen-Politiker der Düsseldorfer "Rheinischen Post" (Dienstag).
Die Bundesregierung habe diesen Umstand der "parlamentarischen Kontrolle in weiten Zügen über Jahre rechtswidrig vorenthalten". Anlass ist die Dienstag beginnende Verhandlung des Bundesverfassungsgerichts über die sogenannte strategische Ausland-Ausland-Fernmeldeaufklärung des BND. Von Notz hofft, dass das Gericht die Überwachung einschränkt. "Das Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht könnte durchaus wegweisend für die Freiheitsrechte von vielen Millionen Menschen weltweit sein", sagte von Notz. Es geht auch um die Frage, ob sich Ausländer auf Artikel 10 des Grundgesetzes berufen können, das Fernmeldegeheimnis. Die Bundesregierung argumentiert, dass das Grundrecht Deutschen vorbehalten sei. Der stellvertretende Vorsitzende der Grünen-Fraktion, von Notz, hält das nicht für überzeugend: "Die universellen Menschenrechte machen nicht an nationalstaatlichen Grenzen halt." Sie würden die Bundesregierung und die Überwachungspraktiken der Sicherheitsbehörden im Ausland binden, findet er. "Dies müsste entsprechende, weitreichende Konsequenzen bezüglich der geheimdienstlichen Überwachungspraxis und ihrer parlamentarischen Kontrolle nach sich ziehen", sagte von Notz.