Das Coronavirus reist mit
In der Debatte um Grenzöffnungen geht es um viel mehr als um den kleinen Grenzverkehr und die Frage, wie Lieferanten, Handwerker, Angestellte und Liebespaare diesseits und jenseits der Grenzen ihren Alltag bewerkstelligen. Es geht auch um die Frage, ob und wohin die Deutschen in diesem Jahr in den Urlaub fahren können - also um das ganz große Geschäft. Und schließlich steht einmal mehr die europäische Identität auf dem Spiel, zu der offene Grenzen dazu gehören wie das Bier zu Deutschland, das Baguette zu Frankreich und die Pasta zu Italien.
In der Debatte um Grenzöffnungen geht es um viel mehr als um den kleinen Grenzverkehr und die Frage, wie Lieferanten, Handwerker, Angestellte und Liebespaare diesseits und jenseits der Grenzen ihren Alltag bewerkstelligen. Es geht auch um die Frage, ob und wohin die Deutschen in diesem Jahr in den Urlaub fahren können - also um das ganz große Geschäft. Und schließlich steht einmal mehr die europäische Identität auf dem Spiel, zu der offene Grenzen dazu gehören wie das Bier zu Deutschland, das Baguette zu Frankreich und die Pasta zu Italien.
Die Grenzen können nicht ewig geschlossen bleiben. Doch in der Debatte um die Lockerungen gilt es zu bedenken, dass das Coronavirus mitreist. Die enorm hohe Mobilität der Europäer, die in Nicht-Pandemie-Zeiten Ausdruck unserer Freiheit, unserer offenen Gesellschaft und unseres Wohlstands ist, hatte einen hohen Anteil daran, dass sich das Virus in Europa so schnell ausbreiten konnte. Die europäische Freiheit und die ökonomische Stärke des Kontinents wird man dauerhaft nur sichern können, wenn an erster Stelle die Gesundheit der Europäer steht.
In der Frage der Binnengrenze gilt für die EU das gleiche wie für Deutschland: Es ist in Ordnung, wenn unterschiedlich stark betroffene Länder unterschiedlich schnell lockern. Die Rahmenbedingungen aber sollten einheitlich und für die Bürger nachvollziehbar sein.
Das Gerichtsurteil aus Niedersachsen, das einem Kläger gegen die Quarantäne-Regelung Recht gab, zeigt, wie wichtig die Einheitlichkeit ist. Der Kläger wäre wahrscheinlich nicht auf die Idee gekommen, nach Schweden zu reisen, wenn auch dort eine Quarantäne-Regelung gelten würde. Zumindest im Schengen-Raum müssen sich die Länder verständigen, ob sie ihre Bürger mit oder ohne Quarantäne einreisen lassen. Ansonsten droht im Sommer völliges Chaos.