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Spähtechnik trotz Menschenrechtsverletzungen

Die Bundesregierung hat in den vergangenen Jahren den Export von Überwachungstechnik im Wert von mehr als 26 Millionen Euro genehmigt. Zu den Zielländern gehörten Staaten wie Saudi-Arabien, Ägypten und Katar, in denen es regelmäßig zu Menschenrechtsverstößen kommt. Wie aus der Antwort auf eine kleine Anfrage der FDP hervorgeht, hat die Bundesregierung in 13 Fällen den Export von Technologie zur Telekommunikationsüberwachung und in 15 Fällen den Export von Ausrüstung für Überwachungs-Zentren und zur sogenannten Vorratsdatenspeicherung erlaubt. Die Antwort, die dem NDR vorab vorliegt, umfasst den Zeitraum von Anfang 2015 bis Juni 2019.

Geschrieben von Redaktion am . Veröffentlicht in Themen.
Foto: Tumisu / CC0 (via Pixabay)

Die Bundesregierung hat in den vergangenen Jahren den Export von Überwachungstechnik im Wert von mehr als 26 Millionen Euro genehmigt. Zu den Zielländern gehörten Staaten wie Saudi-Arabien, Ägypten und Katar, in denen es regelmäßig zu Menschenrechtsverstößen kommt. Wie aus der Antwort auf eine kleine Anfrage der FDP hervorgeht, hat die Bundesregierung in 13 Fällen den Export von Technologie zur Telekommunikationsüberwachung und in 15 Fällen den Export von Ausrüstung für Überwachungs-Zentren und zur sogenannten Vorratsdatenspeicherung erlaubt. Die Antwort, die dem NDR vorab vorliegt, umfasst den Zeitraum von Anfang 2015 bis Juni 2019.

Aus dem Schreiben geht beispielsweise hervor, dass in den Jahren 2015, 2016 und 2018 jeweils eine Genehmigung zum Export nach Katar mit einem Gesamt-Auftragsvolumen in Höhe von mehr als einer Million Euro erteilt worden ist. Dabei handelt es sich nach Auskunft der Bundesregierung um Folgeaufträge aus früheren Exporten. Katar steht vor allem wegen des Umgangs mit Arbeitsmigranten im Land in der Kritik, zudem gilt das Recht auf freie Meinungsäußerung dort als eingeschränkt. Auch Ägypten hat 2015 und 2019 Technologie zum Einrichten von Überwachungszentren und zur Vorratsdatenspeicherung im Wert von fast zwei Millionen Euro erworben. Immer wieder gab es seit dem Sturz der demokratisch gewählten Regierung im Jahr 2013 Berichte über massive Menschenrechtsverstöße in Ägypten: Oppositionelle und kritische Journalisten sollen verschleppt und gefoltert worden sein.

Die FDP-Abgeordnete im Bundestag, Gyde Jensen, sagte dem NDR: „Die Antworten offenbaren die menschenrechtlichen Mängel in der aktuellen Exportpraxis, die auch der Bundesregierung bereits seit Jahren bekannt sind. Denn der Export von Überwachungstechnologien ist in Zeiten digitaler Vernetzung ein hochsensibler Bereich und ein beliebtes Mittel autokratischer Staaten, die Freiheit von Meinungen und Medien einzuschränken und eine aktive Zivilgesellschaft zu unterdrücken.“

Auch das Sultanat Brunei hat 2016 und 2019 Überwachungstechnologie im Gesamtwert von fast 1,3 Million Euro aus Deutschland importiert. Brunei war im April dieses Jahres international kritisiert worden, weil das Land die Todesstrafe für gleichgeschlechtlichen Sex eingeführt hatte. Auch Saudi-Arabien taucht in der Liste der genehmigten Exporte auf. Das Land hat demnach nur in kleinem Umfang 2016 Überwachungstechnologie eingeführt. Saudi-Arabien steht im Verdacht, den kritischen Journalisten Jamal Kashoggi im vergangenen Oktober in Istanbul in eine Falle gelockt und ermordet zu haben.

Bereits 2014 hatte der damalige Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel (SPD) angekündigt, den Export von Überwachungsprogrammen in Staaten, die wegen der Missachtung von Menschenrechten in der Kritik stehen, verbieten zu wollen. Die Bundesregierung schreibt in der Antwort nun, man prüfe „sorgfältig jeden Einzelfall und verfolgt eine verantwortungsvolle Genehmigungspolitik, bei der die Beachtung der Menschenrechte im Bestimmungsland von hervorgehobener Bedeutung ist.“

Derartige Überwachungstechnologien können auch gegen Reporterinnen und Reporter eingesetzt werden. Christian Mihr, Geschäftsführer von Reporter ohne Grenzen, sagte dem NDR: „Länder wie Ägypten, Katar, Brunei oder auch Algerien gehen seit Jahren gegen Journalistinnen und Journalisten vor. Mir ist schleierhaft, wie die Bundesregierung trotz Exportkontrollen zum Ergebnis konnte, die Spähtechnologie würde dort nicht zur Unterdrückung eingesetzt werden.“

Der Markt für Überwachungstechnologie in Deutschland ist mutmaßlich noch deutlich größer, für die Ausfuhr in die meisten Staaten - etwa in die USA oder nach Großbritannien - sind keine Genehmigungen notwendig. Für andere Länder brauchen Konzerne eine Genehmigung vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Das betrifft den Export von sogenannten Dual-Use-Gütern, also von Technologie, die auch militärisch eingesetzt werden kann. Die Antwort listet die Exporte für die Güter-Kategorien „Telekommunikationsüberwachung“ und „Überwachungszentren und Vorratsdatenspeicherungssysteme“ auf. Keine Export-Genehmigung will die Bundesregierung für die Kategorie „Intrusion Software“, also für Spähprogramme, mit denen sich beispielsweise Mobiltelefone direkt auslesen lassen.

Im vergangenen Jahr hatten NDR, WDR und „Süddeutsche Zeitung“ indes darüber berichtet, dass türkische Oppositionelle mutmaßlich mit eben solcher Software deutschen Ursprungs ausgeforscht worden waren. Es soll sich dabei um ein Produkt der Firma FinFisher mit Sitz in München gehandelt haben. Das Unternehmen stellt auch den sogenannten Bundestrojaner her, eine Spionagesoftware für das Bundeskriminalamt. Ob FinFisher eine Export-Genehmigung für die Türkei besessen hat, wollte das BAFA damals nicht beantworten. Auch die Firma äußerte sich nicht¹. In der aktuellen Antwort heißt es lediglich, dass für die Produktgruppe der „Intrusion Software“ keine Genehmigungen erteilt worden seien.

Christian Mihr von Reporter ohne Grenzen sagt dazu: „Es passt nicht zusammen, dass in der Türkei Spähtrojaner aus deutscher Produktion auftauchen und die Bundesregierung bis heute sagt, sie wisse von nichts. Das zeigt, dass die Exportkontrollen dringend überarbeitet werden müssen, sowohl auf europäischer als auch auf globaler Ebene.“

Jahrelang hatte die Bundesregierung verhindert, dass Details über die Exportgenehmigungen öffentlich werden. Zwar waren auch in der Vergangenheit schon Summen und Anzahl von exportierter Überwachungstechnologie veröffentlicht worden, allerdings pauschal für mehrere Staaten und Jahre zusammengefasst. Die Bundesregierung erklärte dazu noch vor Kurzem, dass sich eine detaillierte Aufstellung das „Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse der betroffenen Unternehmen“ gefährde.

Eigentlich sollte eine EU-Verordnung den Export von Überwachungstechnologie in autokratische Staaten für Mitgliedsländer nur in sehr streng kontrolliertem Rahmen ermöglichen. Die Einigung scheitert aber bislang am Widerstand einiger EU-Länder². Ein schnelles Umdenken fordert nun auch FDP-Politikerin Jensen: „Exportkontrolle braucht menschenrechtliche Standards. Es ist fatal, dass die Bundesregierung trotz dokumentierter Fälle von Missbrauch digitaler Software menschenrechtliche Durchgriffmöglichkeiten im Europäischen Rat torpediert.“ Europa brauche „endlich einheitlich angewandte Verfahren, eine gemeinsame politische Linie, die humanitäre Grundsätze Europas in der Welt stärker festschreiben“, so Jensen.



Quelle: NDR