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Flüchtlinge: Sprachkenntnisse sind der Schlüssel

Die Integration von Flüchtlingen in das deutsche Bildungssystem wird nicht billig. Dennoch sollte die Politik mehr Geld in die Sprachförderung stecken, denn nur mit guten Deutschkenntnissen haben Flüchtlinge eine Chance auf dem Arbeitsmarkt, wie aktuelle Studien zeigen. Dafür muss aber auch das Personal in Schulen und Kitas besser geschult werden.

Geschrieben von Redaktion am . Veröffentlicht in Themen.
Schätzungsweise 3,5 Milliarden Euro muss Deutschland 2017 für die Integration von Flüchtlingen ins Bildungssystem ausgeben. Dennoch sollte an dieser Stelle keinesfalls gespart werden.
Schätzungsweise 3,5 Milliarden Euro muss Deutschland 2017 für die Integration von Flüchtlingen ins Bildungssystem ausgeben. Dennoch sollte an dieser Stelle keinesfalls gespart werden.
Foto: Unsplash / CC0 via Pixabay

Die Integration von Flüchtlingen in das deutsche Bildungssystem wird nicht billig. Dennoch sollte die Politik mehr Geld in die Sprachförderung stecken, denn nur mit guten Deutschkenntnissen haben Flüchtlinge eine Chance auf dem Arbeitsmarkt, wie aktuelle Studien zeigen. Dafür muss aber auch das Personal in Schulen und Kitas besser geschult werden.

Aktuellen Zahlen des statistischen Bundesamts zufolge haben die deutschen Städte und Gemeinden im ersten Quartal 2016 allein im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepakets für junge Asylbewerber 8,7 Millionen Euro ausgezahlt. In diesem Paket stecken jedoch nur die Ausgaben für Schulausflüge, Fahrtkosten, Schulbedarf, Mittagessen in den Schulen, Nachhilfe und Vereinsmitgliedschaften. Insgesamt muss die Bundesrepublik nach Schätzungen des IW Köln im Jahr 2017 rund 3,5 Milliarden Euro für eine erfolgreiche Integration der bis Ende 2016 zugewanderten Flüchtlinge ins deutsche Bildungssystem ausgeben. Davon entfallen fast 2 Milliarden auf frühkindliche Bildung und allgemeinbildende Schulen sowie 1,5 Milliarden auf die berufliche und hochschulische Bildung. Damit stellt die Integration der Flüchtlinge in das Bildungssystem zunächst eine spürbare Zusatzbelastung für die Steuerzahler dar.

Dennoch sollte an dieser Stelle keinesfalls gespart werden, da es sich um eine lohnende Investition handelt. Das gilt insbesondere für die Sprachförderung. Eine aktuelle Studie des Statischen Bundesamts zeigt, dass von den Zuwanderinnen und Zuwanderern im erwerbsfähigen Alter mit fließenden Deutschkenntnissen 77 Prozent erwerbstätig sind und somit über ihre Sozialabgaben und Lohnsteuern zur Finanzierung der öffentlichen Hand beitragen - von den Flüchtlingen, die lediglich Grundkenntnisse in Deutsch haben, sind nur 52 Prozent erwerbstätig. Wie wichtig der Spracherwerb für die Integration der Flüchtlinge in den deutschen Arbeitsmarkt ist, macht auch der aktuelle Integrationsmonitor des IW Köln deutlich: Demnach sehen zwei Drittel der Unternehmen in unzureichenden Deutschkenntnissen eine große Hürde für die Einstellung von Flüchtlingen.

Daher sollte die Politik die Rahmenbedingungen für den Spracherwerb von Flüchtlingen weiter verbessern. Im Bereich der frühkindlichen Bildung und Schulen muss das pädagogische Personal noch besser im Umgang mit Kindern nicht-deutscher Herkunftssprache geschult werden. Aber auch Programme zu Schuleinstieg und Sprachförderung von Zuwandererkindern, wie die Willkommensklassen, müssen weiterentwickelt werden. Trotz des Rückgangs der Flüchtlingszahlen dürfte der Bedarf steigen, da viele Kinder erst in den nächsten Monaten im Rahmen des Familiennachzugs nach Deutschland kommen dürften.

Nicht mehr schulpflichtige Flüchtlinge sollten möglichst schnell nach ihrer Ankunft in Deutschland einen Integrationskurs besuchen können. Rechtlich ist dies aber derzeit nur für Asylbewerber mit sogenannter guter Bleibeperspektive möglich – aber zum Bespiel nicht für Afghanen, obwohl fast 45 Prozent von ihnen im Juli 2016 ein Bleiberecht erhalten haben. Zudem ist nicht sichergestellt, dass die Teilnehmer am Ende des Integrationskursen das angestrebte Sprachniveau B1 erreichen und die Abschlussprüfung schaffen. Dies ist jedoch vielfach Grundvoraussetzung für die Teilnahme an weiterführenden Qualifizierungsmaßnahmen.



Quelle: IW Köln