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Flughäfen müssen bestens geschützt sein

Seit Jahren steht die Security-Firma Kötter wegen der Luftsicherheitskontrollen an den Flughäfen in Düsseldorf und Köln/Bonn in der Kritik - mal mehr und mal weniger berechtigt. Immer wieder wurde die Forderung laut, Kötter von der Aufgabe zu entbinden. Nun aber zieht das Unternehmen von sich aus die Reißleine und hat das zuständige Bundesamt um vorzeitige Vertragsauflösung gebeten. Branchenkenner vermuten, dass Kötter sich mit dem Auftrag finanziell verhoben haben könnte und deshalb so schnell wie möglich raus will aus den Verträgen.

Geschrieben von Christian Schwerdtfeger am . Veröffentlicht in Themen.
Kontrolle am Flughafen Berlin-Schönefeld
Kontrolle am Flughafen Berlin-Schönefeld
Foto: Ralf Roletschek / GFDL (via Wikimedia Commons)

Seit Jahren steht die Security-Firma Kötter wegen der Luftsicherheitskontrollen an den Flughäfen in Düsseldorf und Köln/Bonn in der Kritik - mal mehr und mal weniger berechtigt. Immer wieder wurde die Forderung laut, Kötter von der Aufgabe zu entbinden. Nun aber zieht das Unternehmen von sich aus die Reißleine und hat das zuständige Bundesamt um vorzeitige Vertragsauflösung gebeten. Branchenkenner vermuten, dass Kötter sich mit dem Auftrag finanziell verhoben haben könnte und deshalb so schnell wie möglich raus will aus den Verträgen.

Der vorläufige Rückzug Kötters dürfte den Befürwortern einer staatlich kontrollierten Fluggastkontrolle neuen Auftrieb geben. Kreise aus Bundespolizei und Politik fordern schon lange, die Überwachung dieses hoch sensiblen Sicherheitsbereiches der privaten Hand wieder zu entreißen, in die man sie in den 90er Jahren aus Kostengründen gelegt hatte. Und das scheint auch sinnvoll zu sein. Die Terrorabwehr - und nichts anderes sind die Fluggastkontrollen - sollte von staatlichem oder halbstaatlichem Personal durchgeführt werden. Es kann zum Beispiel nicht sein, dass die Bundespolizei keinen direkten Zugriff auf die privaten Fluggastkontrolleure hat. Unhaltbar ist auch das grundsätzliche Durcheinander von Zuständigkeiten für die Sicherheit der Airports. So fallen in NRW die Großflughäfen Düsseldorf und Köln in die Verantwortung der Bundespolizei, die Regionalflughäfen indes in die der Bezirksregierungen.

In Zeiten höchster Terrorgefahr sollten die Flughäfen bestmöglich geschützt sein. Daher müssen sich Bundespolizei, Bund, Länder, Flughafenbetreiber und private Unternehmen an einen Tisch setzen und gemeinsam eine Lösung finden, wie man eine Art Rückverstaatlichung der Sicherheitskontrollen bewerkstelligen kann.



Quelle: ots/Rheinische Post