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Gekürzt wird ohne Moral: Sanktionen für Hartz-IV-Bezieher

Fragt man ein beliebiges fünfjähriges Kind, würde es sicher sagen, dass man Menschen, die fast nichts haben, nicht auch noch etwas wegnehmen darf. Doch was für den moralischen Kompass eines Kindes unvorstellbar ist, wird von der herrschenden Politik dieses Landes regelmäßig in Gesetzesform gegossen.

Geschrieben von Redaktion am . Veröffentlicht in Themen.
Foto: succo / Pixabay CC0

Fragt man ein beliebiges fünfjähriges Kind, würde es sicher sagen, dass man Menschen, die fast nichts haben, nicht auch noch etwas wegnehmen darf. Doch was für den moralischen Kompass eines Kindes unvorstellbar ist, wird von der herrschenden Politik dieses Landes regelmäßig in Gesetzesform gegossen.

So stellen die jeweiligen Regierungsparteien seit der Schröder/Fischer-Ära nicht ernsthaft in Frage, dass Hartz-IV-Beziehern, die von einem Regelsatz in Höhe des Existenzminimums leben müssen, dieses Geld auch noch gekürzt werden kann. Um bis zu 100 Prozent.

Menschen also, die gerade einmal so viel bekommen, wie sie unbedingt zum Überleben brauchen, bekommen als Strafe noch weniger. Und wir reden hier nicht von höchstens erzieherisch fragwürdigen Taschengeldkürzungen, sondern von Menschen, denen Geld für Essen und Trinken, Strom, warme Kleidung oder Busfahrkarten fehlt. Familien mit Kindern müssen sehen, wie sie den dunklen Winter überstehen.

Teilweise können die Betreffenden gar nicht so schnell gucken, wie ihnen das Geld genommen wird: Einen Termin verpasst, nach der Krankheit nicht sofort zurückgemeldet, zu wenige Bewerbungen geschrieben ... Zweite Chancen gibt es für Leistungsbezieher selten - weder auf dem Arbeitsmarkt noch beim Jobcenter. Im September stiegen die Sanktionen sogar so stark wie nie. Und da Kinder hierzulande nicht viel zu entscheiden haben, wird sich diese schreiende Ungerechtigkeit wohl auch nicht so bald ändern.



Quelle: ots/neues deutschland