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Kein BND-Gesetz ohne wirksamen Quellenschutz

Acht Medienverbände und -unternehmen haben am heutigen Mittwoch in Berlin den Gesetzgeber aufgefordert, dem Bundesnachrichtendienst (BND) die Datenerhebung bei denjenigen Personen zu untersagen, die zur Zeugnisverweigerung berechtigt sind.

Geschrieben von Redaktion am . Veröffentlicht in Themen.
Eingang des BND-Geländes in Berlin-Lichterfelde
Eingang des BND-Geländes in Berlin-Lichterfelde
Foto: A.fiedler / CC BY-SA 2.5 via Wikipedia

Acht Medienverbände und -unternehmen haben am heutigen Mittwoch in Berlin den Gesetzgeber aufgefordert, dem Bundesnachrichtendienst (BND) die Datenerhebung bei denjenigen Personen zu untersagen, die zur Zeugnisverweigerung berechtigt sind.

In der gemeinsamen Stellungnahme zur Neufassung des BND-Gesetzes betonen die acht Organisationen, dass "das Zeugnisverweigerungsrecht von Journalistinnen und Journalisten über Informanten und selbstrecherchiertes Material sowie das Redaktionsgeheimnis essentielle Voraussetzungen für die journalistische Tätigkeit" seien.

Der aktuelle Entwurf des BND-Gesetzes sehe, kritisierten die Medienverbände und -unternehmen, eine deutliche Ausweitung der Telekommunikationsüberwachung vor. Redaktionsgeheimnis und Zeugnisverweigerungsrecht seien nach Einschätzung von DJV, dju, BDZV, VDZ, Deutscher Presserat, VPRT, ARD und ZDF im vorliegenden Gesetzentwurf zu den künftigen Kompetenzen des Bundesnachrichtendienstes nicht ausreichend geschützt. Notwendig seien jedoch Maßnahmen, die den Quellenschutz und das Redaktionsgeheimnis der Medien soweit wie möglich sicherstellen.

Die Medienverbände und -unternehmen bemängeln, dass auf der Grundlage des Gesetzentwurfs grundsätzlich jedes Telekommunikationsverhalten auch von Journalistinnen und Journalisten erfasst werden kann. Ausländische Mitarbeiter deutscher Medien wären ohnehin betroffen, ebenso aber auch deutsche, im Ausland tätige Journalisten. Die im Gesetzentwurf vorgesehenen Filtersysteme greifen insoweit weder rechtlich noch technisch. Ein adäquater und effektiver Schutz zeugnisverweigerungsberechtigter Personen werde durch den Gesetzentwurf nicht gewährleistet, heißt es in der Stellungnahme. "Die ungestörte berufliche Kommunikation auch mittels jeder Form der Telekommunikation ist jedoch eine wesentliche Grundbedingung für die Presse- und Rundfunkfreiheit. Diese Freiheitsrechte sind ohne diese Kommunikation nicht denkbar."



Quelle: DJV