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Kontrolle nach Hautfarbe

Wer von Bundespolizisten als Ausländer aus einer bestimmten Region klassifiziert wird, muss künftig in der Nähe der deutschen Grenzen verstärkt mit Kontrollen rechnen. Innenminister Horst Seehofer will nämlich die Schleierfahndung, also verdachtsunabhängige Personenkontrollen, ausweiten. Damit verfolgt der CSU-Politiker das Ziel, Schutzsuchende aufzugreifen, die bereits in einem anderen EU-Land einen Asylantrag gestellt haben.

Geschrieben von Redaktion am . Veröffentlicht in Themen.
Foto: Markus Spiske / CC0 (via Pixabay)

Wer von Bundespolizisten als Ausländer aus einer bestimmten Region klassifiziert wird, muss künftig in der Nähe der deutschen Grenzen verstärkt mit Kontrollen rechnen. Innenminister Horst Seehofer will nämlich die Schleierfahndung, also verdachtsunabhängige Personenkontrollen, ausweiten. Damit verfolgt der CSU-Politiker das Ziel, Schutzsuchende aufzugreifen, die bereits in einem anderen EU-Land einen Asylantrag gestellt haben.

Das Vorgehen widerspricht den Grundgedanken der Europäischen Union und des Grundgesetzes. In der deutschen Verfassung ist ein Diskriminierungsverbot verankert. Dagegen verstößt die Polizei, wenn sie Menschen allein wegen ihrer Hautfarbe kontrolliert. Zudem ist die Schleierfahndung ein Instrument zur Bekämpfung der grenzüberschreitenden Kriminalität. Sie darf nicht in einem solchen Maße eingesetzt werden, dass sie die gleiche Wirkung wie permanente Kontrollen hat. Denn die Grenzen innerhalb der EU sollen grundsätzlich offen sein.

Skandalös ist auch, dass Seehofer den institutionellen Rassismus in seinen Behörden festigt. Unbescholtene Bürger werden in Grenznähe zunehmend wie Verdächtige behandelt, weil ihr Aussehen nicht einer bestimmten Norm entspricht. Der Innenminister spaltet mit seinem Vorgehen die Gesellschaft, statt zu integrieren.



Quelle: ots/neues deutschland