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Lufthansa Streik: "Die falsche Instanz"

120 Arbeitsgerichte gibt es in Deutschland. Und die Lufthansa-Führung vermittelt den Eindruck, dass sie auf der Suche nach einem willfährigen Richter, der den Flugbegleitern Einhalt gebietet, am liebsten ein Gericht nach dem anderen anrufen würde - so wie es die Deutsche Bahn vor acht Jahren im Arbeitskampf mit den Lokführern vorexerziert hat.

Geschrieben von Panagiotis Koutoumanos am . Veröffentlicht in Themen.
Foto: Citizen59 / Flickr (CC)

120 Arbeitsgerichte gibt es in Deutschland. Und die Lufthansa-Führung vermittelt den Eindruck, dass sie auf der Suche nach einem willfährigen Richter, der den Flugbegleitern Einhalt gebietet, am liebsten ein Gericht nach dem anderen anrufen würde - so wie es die Deutsche Bahn vor acht Jahren im Arbeitskampf mit den Lokführern vorexerziert hat.

Da kann man von Glück reden, dass die Lufthansa - anders als die Bahn, die in fast jeder Stadt einen Bahnhof betreibt - nur in München, Frankfurt und Düsseldorf Flug-Personal stationiert hat. Lediglich die dortigen Arbeitsgerichte sowie die in Köln und Darmstadt, wo die Lufthansa bzw. die Flugbegleiter-Gewerkschaft Ufo ihren offiziellen Sitz haben, darf der Luftfahrt-Konzern belagern.

Es bleiben also noch drei Gerichte, die der Lufthansa-Vorstand im Kampf gegen die Flugbegleiter ansteuern könnte. Aber hätte er in München, Frankfurt und Köln mehr Erfolg? Nicht von ungefähr hat die Vierte Kammer des Düsseldorfer Gerichts den Punktsieg kassiert, den das Unternehmen am Vortag bei der Ersten Kammer noch erzielt hatte: Deren Begründung für das Streikverbot ist schlicht Humbug. Nirgends steht geschrieben, dass die einem Streikaufruf zugrunde liegenden Forderungen so formuliert sein müssen, dass der Arbeitgeber "mit einem einfachen Ja auf sie eingehen könnte". Dagegen spricht schon der gesunde Menschenverstand. Wenn die Streitthemen zwischen der Lufthansa und ihren Flugbegleitern so simpel wären, wäre es gar nicht soweit gekommen, dass sich die Kontrahenten vor Gericht bekämpfen.

So wäre eigentlich davon auszugehen, dass sich der Konzern kaum Chancen auf einen juristischen Sieg ausrechnen kann - wenn nicht, ja wenn nicht ausgerechnet der Ufo-Chef selbst dem Unternehmen am Dienstag unfreiwillig Schützenhilfe geleistet hätte: In einem gescheiterten Bluff zog da Baublies seinen Vorschlag zu einer "Schlichtung ohne Vorbedingungen" nicht nur zurück - plötzlich machte er die Diskussion "um die Zukunft des Unternehmens" zur Bedingung für eine Schlichtung - und gab damit zu, dass es Ufo in ihrem Arbeitskampf auch darum geht, bei unternehmerischen Entscheidungen wie dem Aufbau der Billigplattform Eurowings mitreden zu wollen. Ein Fehler, den schon die Piloten-Gewerkschaft Cockpit vor zwei Monaten mit einem vorläufigen Streikverbot bezahlt hat.

Bevor die Lufthansa-Führung diese Steilvorlage des Ufo-Chefs nutzt, sollte sie sich jedoch vor Augen führen, dass sie damit zwar die Position der Gewerkschaft schwächen könnte, einer echten Lösung des Konflikts damit aber nicht näher käme. Die ist nicht über juristische Instanzen zu erreichen. Wer unternehmerischen Erfolg ermöglichen will, muss nicht die Juristen überzeugen, sondern die Beschäftigten. Oder verfährt der Lufthansa-Vorstand nach dem Muster "Pack schlägt sich, Pack verträgt sich?"



Quelle: ots / Frankfurter Neue Presse