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Neuregelung der Organspende: Es geht um Leben

Die heutige Debatte und Entscheidung über eine Neuregelung der Organspende könnte zu einer Sternstunde des Parlaments werden. Wie bei vorherigen zutiefst moralischen, das Leben betreffenden Diskussionen im Bundestag - etwa zum Umgang mit embryonalen Stammzellen, der vorgeburtlichen Gendiagnostik oder zu Patientenverfügungen - gibt es keine Fraktionsdisziplin. Die rund 700 Abgeordneten können heute frei nach ihrem Gewissen und ihrem Wissen entscheiden. Gut so.

Geschrieben von Reinhard Zweigler am . Veröffentlicht in Themen.
Foto: frank23 / CC0 (via Pixabay)

Die heutige Debatte und Entscheidung über eine Neuregelung der Organspende könnte zu einer Sternstunde des Parlaments werden. Wie bei vorherigen zutiefst moralischen, das Leben betreffenden Diskussionen im Bundestag - etwa zum Umgang mit embryonalen Stammzellen, der vorgeburtlichen Gendiagnostik oder zu Patientenverfügungen - gibt es keine Fraktionsdisziplin. Die rund 700 Abgeordneten können heute frei nach ihrem Gewissen und ihrem Wissen entscheiden. Gut so.

Dabei sind die Entscheidungs-Alternativen relativ klar: Bei der sogenannten Widerspruchslösung soll künftig jede und jeder als potenzieller Organspender gelten, solange dem nicht ausdrücklich widersprochen wird. Eine überwältigende Mehrheit der Ärzteschaft sowie direkt Betroffene - etwa jene auf den quälend langen Wartelisten für Spenderorgane und ihre Angehörigen - wollen diese Regelung, wie sie in über 20 EU-Staaten bereits gilt. Die Überlegung hinter dem sperrigen Begriff Widerspruchslösung ist: Mehr lebensrettende Organspenden gibt es nur dann, wenn mehr Menschen zur Verfügung stehen, die im Fall ihres Hirntodes Organe spenden. Allerdings erweist sich das Problem als kompliziert und vertrackt. Eine einfache Lösung, der alle sofort freudig zustimmen könnten, gibt es nicht.

Deutschlandweit befürworten etwa 80 Prozent der Menschen grundsätzlich Organspenden. Aber nur ein Drittel tut dies auch per Spenderausweis kund. Durch die Widerspruchslösung könnte diese Lücke zwischen Anspruch und Wirklichkeit bei der Organspende etwas verkleinert werden, hoffen zumindest die Initiatoren der Widerspruchslösung. Dazu gehören etwa der SPD-Gesundheitsexperte Karl Lauterbach, die Patientenbeauftragte Claudia Schmidtke oder Gesundheitsminister Jens Spahn. Anders will die sogenannte Entscheidungslösung, die ebenfalls fraktionsübergreifend erarbeitet wurde, dass sich die Menschen weiterhin ausdrücklich mit einem Ja zur Organspende bekennen. Und weil viele Menschen, aus welchen Gründen auch immer, eine solche Entscheidung scheuen, sollten sie alle zehn Jahre, etwa beim Abholen des Personalausweises, dazu befragt werden. Dafür plädiert eine Gruppe von Abgeordneten um die Grünen-Chefin Annalena Baerbock oder die Linken-Vorsitzende Katja Kipping. Unterstützung dafür gibt es erstaunlicherweise auch von den beiden großen Kirchen.

Leider hat sich die Bundestags-Regie für das Risiko entschieden, dass die eigentlich sinnvolle Widerspruchslösung, die von Medizinern und Betroffenen geradezu herbeigesehnt wird und die ebenfalls auf der freien Entscheidung jedes einzelnen Bürgers beruht, gleich bei der ersten Abstimmung scheitern könnte. Erhält dieser Vorschlag nämlich keine Mehrheit, ist er vom Tisch. Das wäre allerdings fatal. Danach wäre lediglich noch zu entscheiden, ob die bisherige, unzureichende Praxis der Organspende in Deutschland mit ein wenig behördlicher Nachfrage ergänzt würde oder ob alles beim Alten bliebe.

So oder so müssen die Bürger freilich viel umfassender über die Möglichkeiten, aber auch die Grenzen der modernen Transplantationsmedizin informiert werden. Dabei sollten ebenfalls Misstrauen und Ängste - etwa darüber, was der Hirntod bedeutet oder vor einer Vermarktung von Spenderorganen - abgebaut werden. Und: Organe zu spenden, ist ein Akt der Nächstenliebe. Auf jeden Fall jedoch gilt jenen Medizinern Dank und Anerkennung, die mit großem Einsatz Organe entnehmen und mit dem Transplantieren Leben retten.



Quelle: ots/Mittelbayerische Zeitung