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NS-Vergangenheit - Transparenz gefordert

Das Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen hat seine Entscheidung veröffentlicht, nach der das Bundeslandwirtschaftsministerium Auskunft über die Nazi-Vergangenheit seiner Beamten geben muss (Az. 8 A 2410/13).

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Gründung der Harzburger Front
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Foto: Bundesarchiv, Bild 102-02134 / CC-BY-SA 3.0

Das Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen hat seine Entscheidung veröffentlicht, nach der das Bundeslandwirtschaftsministerium Auskunft über die Nazi-Vergangenheit seiner Beamten geben muss (Az. 8 A 2410/13).

Ein Journalist der Bild-Zeitung hatte vergeblich vollständige Einsicht in ein Gutachten verlangt, das mögliche Verstrickungen von 62 ehemaligen Beamten des Ministeriums mit dem NS-Regime untersucht hatte. Das Oberverwaltungsgericht urteilte daraufhin, dass bei noch lebenden Mitarbeitern des Ministeriums Textstellen geschwärzt werden könnten. Das gelte jedoch nicht bei verstorbenen Beamten. "Ob ein ehemaliger Ministerialbeamter Nazi war und sich womöglich an den Verbrechen des NS-Regimes beteiligt hat, ist von zeitgeschichtlicher Bedeutung", sagte DJV-Bundesvorsitzender Michael Konken. Der Schutz der Privatsphäre der Betroffenen müsse dahinter zurückstehen.

Der DJV-Vorsitzende forderte in dem Zusammenhang die Bundesministerien auf, offen mit der Nazi-Vergangenheit ihrer ehemaligen Beamten umzugehen. Wo Journalistinnen und Journalisten durch entsprechende Recherchen die notwendige zeitgeschichtliche Aufarbeitung leisten wollten, dürften sie daran nicht gehindert werden.



Quelle: DJV



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