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Rente ab 70: Früher geht nimmer

Die „Rente ab 70“ erhitzt die Gemüter. Dabei wird sie ja nicht für morgen gefordert, sondern für die Zeit nach 2030. Und: Bei einer weiter steigenden Lebenserwartung ist es schlichtweg unumgänglich, dass die gewonnene Lebenszeit zu mindestens zwei Dritteln im Erwerbsleben verbracht wird.

Geschrieben von Redaktion am . Veröffentlicht in Themen.
Foto: Unsplash / pixabay (CC 0)

Die „Rente ab 70“ erhitzt die Gemüter. Dabei wird sie ja nicht für morgen gefordert, sondern für die Zeit nach 2030. Und: Bei einer weiter steigenden Lebenserwartung ist es schlichtweg unumgänglich, dass die gewonnene Lebenszeit zu mindestens zwei Dritteln im Erwerbsleben verbracht wird.

Bei manch einem bringt die Aussicht auf eine Rente mit 70 das Blut in Wallung – diesen Anschein erwecken zumindest Reaktionen im Netz auf den jüngsten Vorstoß des Bundesfinanzministers. Dabei wären viele, die sich jetzt vehement gegen ein längeres Arbeitsleben positionieren, davon gar nicht betroffen. Denn die Regelaltersgrenze steigt erst einmal in kleinen Monatsschritten bis zum Jahr 2031 auf 67 Jahre.

Schon diese einst beschlossene Anpassung der Lebensarbeitszeit folgt einer simplen, aber bestechenden Logik: Wenn die Menschen immer länger leben, dann können die gewonnenen Jahre nicht ausschließlich im Ruhestand verbracht werden. Denn das würde die nachfolgenden Beitragszahler in der umlagefinanzierten Rentenversicherung überfordern. Schließlich haben die Renten-Beitragszahler schon jetzt deutlich mehr zu stemmen als in der Vergangenheit. Das durchschnittlich Zugangsalter bei den Alters- und Erwerbsminderungsrenten ist von 1995 bis 2014 von 60,1 auf 61,8 Jahre gestiegen, die durchschnittliche Rentenbezugsdauer kletterte im gleichen Zeitraum aber deutlich stärker nach oben – von 15,8 auf 19,5 Jahre. Parallel ist die Anzahl der Rentner von 16,4 Millionen in 1995 auf 20,8 Millionen in 2015 gestiegen.

Deshalb ist es sinnvoll, sich schon jetzt Gedanken darüber zu machen, was nach 2030 geschehen soll, wenn die Rente mit 67 vollständig etabliert ist. Bislang hat sich der Gesetzgeber auf ein Beitragsmaximum von 22 Prozent in der Gesetzlichen Rentenversicherung festgelegt. Doch damit die Versicherten und ihre Arbeitgeber künftig wirklich nicht mehr in den Rententopf einzahlen müssen als diesen Anteil, ist es dringend nötig, dass die zusätzliche Lebenszeit adäquat in eine längere Arbeitszeit und eine längere Rentenbezugsphase aufgeteilt wird: Die gewonnenen Lebensjahre sollten mindestens zu zwei Dritteln im Arbeitsleben verbracht werden.



Quelle: IW Köln