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Solidarisches Grundeinkommen: Keine Alternative zu Hartz IV

Die Rufe nach einer Abschaffung von Hartz IV werden immer lauter. Ersetzt werden soll die Grundsicherung durch das „solidarische Grundeinkommen“. Doch die Idee ist sozialpolitisch fragwürdig – und vor allem keine Alternative zum bisherigen System.

Geschrieben von Holger Schäfer am . Veröffentlicht in Themen.
Foto: Septimiu Balica / CC0 via Pixabay

Die Rufe nach einer Abschaffung von Hartz IV werden immer lauter. Ersetzt werden soll die Grundsicherung durch das „solidarische Grundeinkommen“. Doch die Idee ist sozialpolitisch fragwürdig – und vor allem keine Alternative zum bisherigen System.

Arbeitslosen sollen gemeinnützige sozialversicherungspflichtige Jobs wie etwa die Reinigung von Parks oder als Hausmeister in öffentlichen Einrichtungen angeboten werden – tariflich entlohnt und unbefristet. Dieses sogenannte solidarische Grundeinkommen ist nicht dazu geeignet, die bisherige Grundsicherung abzulösen. Gegen einen Systemwechsel sprechen vor allem drei Gründe:

  • Beschäftigungsangebote sollten freiwilliger Natur sein. Das heißt, dass Arbeitslose, die das Angebot nicht wahrnehmen wollen oder können, auch weiterhin Arbeitslosengeld II erhalten müssten.
  • Das bisherige System mit Hartz IV sichert auch den Lebensunterhalt für Empfänger, die bedürftig, aber nicht arbeitslos sind – zum Beispiel Alleinerziehende, die kleine Kinder betreuen.
  • Es wäre gar nicht möglich, solche Jobs für alle 1,7 Millionen arbeitslosen Hartz-IV-Empfänger zu schaffen.


Für die Arbeitslosen kann sich die Idee der öffentlich geförderten Beschäftigung als süßes Gift erweisen. Gewarnt werden muss vor allem vor dem Einsperreffekt: Arbeitslose, die einer öffentlich geförderten Beschäftigung nachgehen oder diese auch nur in Aussicht gestellt bekommen, verringern ihre Suche nach einer Beschäftigung auf dem ersten Arbeitsmarkt. Statt die Arbeitslosigkeit dadurch zu bekämpfen, dass man die Arbeitslosen faktisch in den Staatsdienst übernimmt, sollte die Politik Maßnahmen ergreifen, um Langzeitarbeitslose in den regulären Arbeitsmarkt zu integrieren – zum Beispiel durch eine bessere individuelle Betreuung durch die Arbeitsagenturen.

Die Einführung eines "solidarischen Grundeinkommens" birgt zudem Konfliktpotenzial: Wenn der Bund den sozialen Arbeitsmarkt finanziert und die Kommunen von den dort produzierten Dienstleistungen profitieren, entsteht ein Anreiz, das Budget für den sozialen Arbeitsmarkt auch dann auszuschöpfen, wenn nicht genügend sinnvolle Arbeit vorhanden ist. Auch die Vermittlung in Beschäftigung auf dem ersten Arbeitsmarkt würde erschwert, denn die Fallmanager der Job-Center könnten dazu verleitet werden, schwer vermittelbaren Fälle mit geringstem Aufwand in den sozialen Arbeitsmarkt abzuschieben.



Quelle: IW Köln