Steuerzahlerbund kritisiert lebenslange Pensionen von Wahlbeamten
Die großzügigen Pensionen für Wahlbeamte wie Bürgermeister und Landräte hält der Präsident des Bundes der Steuerzahler Reiner Holznagel für eine ungerechtfertigte Überversorgung auf Kosten des Steuerzahlers.
Die großzügigen Pensionen für Wahlbeamte wie Bürgermeister und Landräte hält der Präsident des Bundes der Steuerzahler Reiner Holznagel für eine ungerechtfertigte Überversorgung auf Kosten des Steuerzahlers.
In der aktuellen, vom MDR produzierten Ausgabe des
ARD-Wirtschaftsmagazins "Plusminus" (14.09., 21.45 Uhr, Das Erste)
kritisiert er: "Wenn man nur wenige Tage als Bürgermeister oder
Stadtkämmerer im Amt war und dann schon mit 30 oder 40 Jahren eine
Pension bis ans Lebensende kassieren darf, dann ist diese
Überversorgung auch dafür verantwortlich, dass die Bürger schlicht
und ergreifend nicht mehr zu Wahl gehen, weil sie die Nase voll
haben."
"Plusminus" gegenüber fordert der Präsident dringend Reformen. So
sollten für ehemalige Wahlbeamte nach dem Ausscheiden aus dem Amt
dieselben Regelungen wie für die Mehrheit der Bürger in der
gesetzlichen Rentenversicherung gelten. Auf Anfrage von "Plusminus"
bei den zuständigen Innenministerien der Bundesländer hieß es, dass
derzeit keine Reformen beabsichtigt seien.
In den meisten Bundesländern bekommen kommunale Wahlbeamte wie
Bürgermeister, Landräte und Dezernenten schon nach wenigen
Dienstjahren direkt nach dem Ausscheiden aus ihrem Amt sofort eine
lebenslange Pension, das so genannte Ruhegehalt, auch wenn sie in
einem neuen Job arbeiten.
Besonders großzügig sind Länder wie das Saarland, Niedersachsen oder
Thüringen. Hier reicht eine fünfjährige Amtszeit aus, um direkt nach
dem Ausscheiden eine lebenslange Pension zu erhalten. Diese liegt je
nach Dauer der Amtszeit zwischen 35 und 71,75 Prozent der letzten
Bezüge. So hat beispielsweise ein Baubürgermeister in Weimar mit
einem Gehalt von 6.900 Euro nach fünf Dienstjahren einen Anspruch auf
eine Pension von etwa 2.400 Euro.
In anderen Bundesländern wie Rheinland Pfalz, Nordrhein-Westfalen,
Hessen, Sachsen müssen kommunale Wahlbeamte mindestens zwei
Wahlperioden im Dienst gewesen sein, bevor sie Anspruch auf eine
Pension haben. Die strengste Altersregelung hat derzeit Hessen. Nach
einer Reform im letzten Jahr bekommt hier der Wahlbeamte nach einer
Amtszeit von acht Jahren seine Pension erst mit 56 Jahren. Details zu
den Anwartschaftsbedingungen in den Bundesländern sind der Anlage zu
entnehmen.