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Strafanzeige gegen VW-Vorstand Matthias Müller

Zwei Rechtsanwälte aus Bremen und Baden-Württemberg haben am Freitag (19. August 2016) Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft Braunschweig gegen den amtierenden VW-Vorstandsvorsitzenden Matthias Müller gestellt. "Der VW-Abgas-Skandal verlangt auch nach strafrechtlichen Konsequenzen", sagte dazu der Bremer Rechtsanwalt Jens-Peter Gieschen von der Kanzlei KWAG - Rechtsanwälte.

Geschrieben von Redaktion am . Veröffentlicht in Themen.
Matthias Müller
Matthias Müller
Foto: Volkswagen AG / CC BY 3.0 via Wiimedia

Zwei Rechtsanwälte aus Bremen und Baden-Württemberg haben am Freitag (19. August 2016) Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft Braunschweig gegen den amtierenden VW-Vorstandsvorsitzenden Matthias Müller gestellt. "Der VW-Abgas-Skandal verlangt auch nach strafrechtlichen Konsequenzen", sagte dazu der Bremer Rechtsanwalt Jens-Peter Gieschen von der Kanzlei KWAG - Rechtsanwälte.

Zusammen mit dem Rechtsanwalt Michael Winter aus Kornwestheim wirft Gieschen dem VW-Chef unter anderem Anstiftung beziehungsweise Beihilfe zum Betrug, zur Luftverunreinigung und zur Körperverletzung vor. Jeder Käufer eines Fahrzeugs mit manipulierter Software sei Opfer eines seit langen Jahren geplanten Betrugs geworden.

Gleichzeitig würde durch das Betreiben manipulierter Fahrzeuge der Tatbestand der Körperverletzung erfüllt. "Die Fahrzeuge sind nicht zulassungsgemäß, mithin unter Verletzung verwaltungsrechtlicher Pflichten geführt worden", sagt Winter. Hiervon hätten die Kunden jedoch keine Kenntnis. "Sie handelten ohne Vorsatz." Jedoch sei den Herstellern, also der Volkswagen AG und ihren Konzernmarken, selbstverständlich bekannt gewesen, dass die betroffenen Fahrzeuge entgegen den öffentlich-rechtlichen Vorschriften geführt würden. Die Abgasvorschriften dienten dem Schutz der Umwelt und sollen schädlicher Luftverschmutzung entgegenwirken. "Die illegale Manipulation der Abgaswerte wird sich langfristig negativ auf die Gesundheit der Menschen auswirken und ist damit eine Körperverletzung im Sinne des Paragrafen 223 Strafgesetzbuch", sagt Rechtsanwalt Winter.

Bisher ermittle die zuständige Staatsanwaltschaft offensichtlich nur gegen Ex-VW-Vorstand Martin Winterkorn und den amtierenden VW-Markenchef Herbert Diess. "Nach unserer Auffassung genügt das nicht", sagt Rechtsanwalt Gieschen. Vielmehr sollten die strafrechtlichen Ermittlungen auf den jetzigen Vorstandsvorsitzenden sowie weitere Verantwortliche ausgeweitet werden. So sei Matthias Müller bereits ab dem Jahr 2006 in verantwortlichen Positionen im VW-Konzern beschäftigt gewesen. Gieschen: "Er stellt somit keinesfalls die selbst gepriesene 'Lösung des Problems' sondern vielmehr einen wesentlichen Teil desselben dar."

Am 22. August 2016 war bekannt geworden, dass nach der technischen Umrüstung der Stickoxid-Ausstoß eines abgasmanipulierten Audi um mehr als 13 Prozent angestiegen war. Verbraucherschützer fordern deshalb, behördliche Nachprüfungen für bereits umgerüstete Diesel von Volkswagen durchzusetzen. Untersucht werden sollten die Auswirkungen der Nachrüstung, sowohl durch offizielle Labortests als auch unter realen Bedingungen auf der Straße.

"Wir gehen davon aus, dass die Staatsanwaltschaft unvoreingenommen, zeitnah und vollumfänglich ihrem gesetzlichen Auftrag genügt und die entsprechenden strafrechtlichen Konsequenzen gegenüber den Verantwortlichen gezogen werden", sagt Winter.

KWAG - Rechtsanwälte kooperiert zur Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen für Besitzer von abgasmanipulierten VW-Fahrzeugen eng mit Rechtsanwalt Michael Winter und der US-Kanzlei Hausfeld. Außerdem sind die Kanzleien in Sachen Lkw-Kartell tätig, um Erstattungen für Logistikunternehmen und Speditionen durchzusetzen, die von den illegalen Preisabsprachen der Nutzfahrzeughersteller betroffen sind.



Quelle: ots/KWAG - Kanzlei für Wirtschafts- und Anlagerecht Ahrens und Gieschen