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Streikaufruf: Ein Monopol der Gewerkschaften

Die Krankmeldungen bei der Fluggesellschaft TUIfly haben den Verdacht aufkommen lassen, es handele sich dabei um „wilde Streiks“. Obwohl diese in Deutschland unzulässig sind, sind solche oder ähnliche Protestformen nicht neu. Das prominenteste Beispiel sind die berühmten „Betriebsversammlungen“ bei Opel.

Geschrieben von Redaktion am . Veröffentlicht in Themen.
TUIfly muss viele Flüge absagen, weil sich viele Mitarbeiter krank gemeldet haben.
TUIfly muss viele Flüge absagen, weil sich viele Mitarbeiter krank gemeldet haben.
Foto: Julian Herzog / CC-BY 4.0 via Wikipedia

Die Krankmeldungen bei der Fluggesellschaft TUIfly haben den Verdacht aufkommen lassen, es handele sich dabei um „wilde Streiks“. Obwohl diese in Deutschland unzulässig sind, sind solche oder ähnliche Protestformen nicht neu. Das prominenteste Beispiel sind die berühmten „Betriebsversammlungen“ bei Opel.

Dass plötzlich viele Flugbegleiter gleichzeitig krank werden, war schon beim einwöchigen Lufthansa-Streik im November 2015 zu beobachten. Damals hatte die Gewerkschaft Ufo das Kabinenpersonal der Lufthansa zum Ausstand aufgerufen. Nach Angaben des Unternehmens beteiligten sich daran aber nur wenige hundert Mitarbeiter, obwohl die Zahl der Krankmeldungen auffallend gestiegen war.

Kollektive Krankmeldungen sind jedoch nur eine Variante des „wilden Streiks“. Am damaligen Produktionsstandort Bochum hatten Opel-Mitarbeiter in der Vergangenheit mehrfach spontan die Arbeit illegal niedergelegt, indem sie zu einer kurzerhand angesetzten Betriebsversammlung gingen. Im Jahr 2004 wurde aus solchen Aktionen sogar ein einwöchiger Ausstand, 2013 dauerte die Betriebsversammlung immerhin 17 Stunden.

Solche verdeckten Streikformen sind nach deutschem Recht illegal. Zum Streik aufrufen darf nämlich nur eine Gewerkschaft (kollektives Streikrecht). Es gibt – anders als in Frankreich – kein individuelles Streikrecht. Und ein Streik gegen unternehmerische Entscheidungen, wonach es derzeit bei TUIfly aussieht, ist ohnehin unzulässig. Dies musste im vergangenen Jahr schon die Pilotenvereinigung Cockpit lernen, deren 13. Streikwelle im laufenden Tarifkonflikt mit der Lufthansa gerichtlich gestoppt wurde.

Vor allem bei kollektiven Krankmeldungen ist es für ein Unternehmen schwer, den Arbeitnehmern einen Verstoß gegen ihre arbeitsvertraglichen Pflichten nachzuweisen. Besser ist es daher, bei schwierigen unternehmerischen Entscheidungen frühzeitig das Gespräch mit dem Betriebsrat oder auch mit der Gewerkschaft zu suchen. Wenn es gelingt, die kollektiven Vertretungsorgane von unpopulären, aber notwendigen Veränderungen zu überzeugen, lassen sich auch die Mitarbeiter eher davon überzeugen.



Quelle: IW Köln