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Tierhaltung im Zirkus: PETA besteht Faktencheck nicht

PETA-Fachreferent Peter Höffken hat kürzlich in einem Interview für das Deutschlandradio Argumente für ein aus seiner Sicht notwendiges Wildtierverbot im Zirkus dargelegt. Seine Ausführungen sind nicht haltbar, betrachtet man die reale Situation in deutschen Zirkusunternehmen.

Geschrieben von Redaktion am . Veröffentlicht in Themen.
Tierlehrer Manuel Farina im Karlsruher Weihnachtscircus
Tierlehrer Manuel Farina im Karlsruher Weihnachtscircus
Foto: obs/Aktionsbündnis "Tiere gehören zum Circus"/Dirk Candidus

PETA-Fachreferent Peter Höffken hat kürzlich in einem Interview für das Deutschlandradio Argumente für ein aus seiner Sicht notwendiges Wildtierverbot im Zirkus dargelegt. Seine Ausführungen sind nicht haltbar, betrachtet man die reale Situation in deutschen Zirkusunternehmen.

So spricht Höffken von Zwang und Gewalt als Grundlage der Dressur. In Wahrheit beruht Dressur heute ausschließlich auf dem Prinzip der Belohnung und auf einer intensiven Beziehung zwischen Tier und Tierlehrer. Anders wäre ein hautnaher Kontakt mit Raubtieren, wie man ihn häufig im Zirkus beobachten kann, gar nicht möglich.

Höffken behauptet weiter, dass Elefanten in jedem Zirkus über Nacht angebunden würden. Dies ist eine Falschaussage. So ist es im Circus Yoyage durch spezielle mobile Paddocks möglich, Elefanten durchgehend, auch nachts, in großräumigen Gehegen ohne Anbinden zu halten. Dies geht noch über die Forderungen eines aktuellen, von der Tierschutzbeauftragen Baden-Württembergs beauftragten Gutachtens hinaus. Dieses lässt Anbindehaltung in der Nacht ausdrücklich zu. Dass den Elefanten in sämtlichen Zirkussen Innen- und Außengehege von mindestens 200 m² zur Verfügung stehen, erwähnt Höffken nicht. Weiter heißt es, dass Elefanten "Nächte lang" in Transportwagen stünden. Dabei werden seitens der Zirkusse große Anstrengungen unternommen, um Transportzeiten zu minimieren. So hat der Circus Krone eigens ein zweites Elefantenzelt angeschafft, um den Zeitverzug zu minimieren. Die Stallungen können von den Tieren unmittelbar nach der Ankunft am Gastspielort genutzt werden.

Höffkens Kernthese lautet, die Haltung von Zirkustieren würde sich in einem rechtsfreien Raum abspielen. Die Behauptung ist absurd, gilt doch das Tierschutzgesetz für alle Tiere. Es ermöglicht den Veterinärämtern, die jeden Zirkus an jedem Gastspielort kontrollieren, sofort einzugreifen, wenn sie das Tierwohl gefährdet sehen. Ein zentrales Online-Verzeichnis hält Beanstandungen für alle Behörden transparent fest. Die Leitlinien für die Zirkustierhaltung sind zwar formal nicht rechtsverbindlich, dienen aber als Grundlage für die erwähnten Kontrollen. Die Tierhaltung im Zirkus ist nicht nur klar geregelt, sondern auch die am meisten kontrollierte Tierhaltungsform.



Quelle: ots/Aktionsbündnis "Tiere gehören zum Circus"/Daniel Burow