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Treuhandakten: Bis 2024 wird erst die Hälfte der Bestände archiviert sein

Nur etwa die Hälfte der Treuhandakten wird zugänglich sein, wenn im Jahr 2024 ihre allgemeine 30-jährige Schutzfrist ausläuft. Das Bundesarchiv habe bisher rund 22.500 Akten archivarisch bearbeitet und nutzbar gemacht, teilte die Bundesregierung auf eine Anfrage des Fraktionschefs der LINKEN im Bundestag, Dietmar Bartsch, mit. Wie die in Berlin erscheinende Tageszeitung "neues deutschland" berichtet (Mittwochausgabe), der die Antwort von Staatsministerin Monika Grütters vorliegt, wird die Erschließung weiterer 62.500 Akten voraussichtlich etwa fünf Jahre benötigen. Das Bundesarchiv hat rund 170.000 Akten der Treuhandanstalt und ihrer Rechtsnachfolgerin, der Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben (BvS), zu bearbeiten.

Geschrieben von Redaktion am . Veröffentlicht in Themen.
Foto: Chris Stermitz / CC0 (via Pixabay)

Nur etwa die Hälfte der Treuhandakten wird zugänglich sein, wenn im Jahr 2024 ihre allgemeine 30-jährige Schutzfrist ausläuft. Das Bundesarchiv habe bisher rund 22.500 Akten archivarisch bearbeitet und nutzbar gemacht, teilte die Bundesregierung auf eine Anfrage des Fraktionschefs der LINKEN im Bundestag, Dietmar Bartsch, mit. Wie die in Berlin erscheinende Tageszeitung "neues deutschland" berichtet (Mittwochausgabe), der die Antwort von Staatsministerin Monika Grütters vorliegt, wird die Erschließung weiterer 62.500 Akten voraussichtlich etwa fünf Jahre benötigen. Das Bundesarchiv hat rund 170.000 Akten der Treuhandanstalt und ihrer Rechtsnachfolgerin, der Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben (BvS), zu bearbeiten.

2021 bereits endet ein von der Bundesregierung unterstütztes Forschungsprojekt des Instituts für Zeitgeschichte München-Berlin zur Treuhandgeschichte, das Mitte 2017 begonnen hatte. Die Treuhandaufarbeitung der Bundesregierung ende also, bevor überhaupt die meisten Akten zugänglich seien, so Bartsch. Er nennt diesen Widerspruch »grotesk, aber letztlich typisch«. Gegenüber der Zeitung unterstriech Bartsch die Forderung nach einem Untersuchungsausschuss. "Wir brauchen dringend parlamentarische Aufarbeitung. Fast 30 Jahre nach der Wiedervereinigung sollte ein Untersuchungsausschuss des Bundestages das dunkle Treuhand-Kapitel noch einmal aufschlagen. Es geht um Respekt den Ostdeutschen gegenüber und auch darum, dass die Wunden aus dieser Zeit heilen."



Quelle: ots/neues deutschland