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UN-Beschwerdeverfahren für Kinder in Deutschland unzureichend umgesetzt

Vor genau einem Jahr trat das Individualbeschwerde-verfahren zur UN-Kinderrechtskonvention in Kraft. Seitdem haben Mädchen und Jungen weltweit die Möglichkeit, sich im Fall von Rechtsverletzungen durch Staaten beim "UN-Ausschuss für die Rechte des Kindes" in Genf zu beschweren.

Geschrieben von Redaktion am . Veröffentlicht in Themen.
Foto: Lotus Carroll

Vor genau einem Jahr trat das Individualbeschwerde-verfahren zur UN-Kinderrechtskonvention in Kraft. Seitdem haben Mädchen und Jungen weltweit die Möglichkeit, sich im Fall von Rechtsverletzungen durch Staaten beim "UN-Ausschuss für die Rechte des Kindes" in Genf zu beschweren.

17 Staaten verpflichten sich bislang, das Verfahren allen Kindern auf ihrem Staatsgebiet zugänglich zu machen - darunter auch Deutschland. Allerdings fehlt es bisher am beherzten Einsatz der Bundesregierung, die Beschwerdeoption auch tatsächlich mit Leben zu füllen.

"Wenn beispielsweise ein chronisch krankes Flüchtlingskind nach Deutschland kommt, erhält es keine ausreichende medizinische Unterstützung“, bedauert Antje Weber, Kinderrechtsexpertin der Kindernothilfe. "Es fehlt in der Bundesrepublik an beherzten Maßnahmen, um das Individualbeschwerdeverfahren praxistauglich zu machen", stellt Weber fest: Kinder und Jugendliche in Deutschland wissen meist noch gar nichts von der Existenz dieser Beschwerdemöglichkeit. "Die Bundesregierung muss das Verfahren in kindgerechter Weise bundesweit bekannt machen, sonst wird es niemand nutzen", betont Weber.

Mit der angekündigten Einrichtung einer Monitoring-Instanz zur UN-Kinderrechts-konvention sei ein wichtiger Schritt gemacht, so Weber. Diese Monitoring-Instanz wird noch 2015 geschaffen und beim Deutschen Institut für Menschenrechte angesiedelt sein. Sie soll die Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention im deutschen Staatsgebiet überwachen und dabei auch der Konvention widersprechende Regelungen und Praktiken identifizieren und beseitigen.

Begleitend sollte eine regierungsinterne Koordinierungsstelle eingerichtet werden, die die Bemühungen verschiedener Fachressorts zur Umsetzung des Themas Kinderrechte miteinander in Einklang bringt. Damit diese Stelle wirksam arbeiten kann, bedarf es einer engen Abstimmung auf den Ebenen von Bund, Ländern und Gemeinden.

"International sollte Deutschland eine Vorbildrolle einnehmen und weitere Staaten zur Umsetzung des Verfahrens zu ermutigen, damit möglichst viele Kinder welt-weit für erlittenes Unrecht Gehör auf internationaler Ebene finden", so Weber.



Quelle: Kindernothilfe