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Vorratsdatenspeicherung: Immer noch bedrohlich

Das kann nur ein Fehler sein. Mit 404 Stimmen hat der Bundestag erneut die Vorratsdatenspeicherung beschlossen. Obwohl der federführende Minister Heiko Maas (SPD) im Januar noch behauptete, "eine solche Speicherung verstößt gegen die Grundrechte".

Geschrieben von Redaktion am . Veröffentlicht in Themen.
Foto: 1und1 Internet SE / Flickr (CC)

Das kann nur ein Fehler sein. Mit 404 Stimmen hat der Bundestag erneut die Vorratsdatenspeicherung beschlossen. Obwohl der federführende Minister Heiko Maas (SPD) im Januar noch behauptete, "eine solche Speicherung verstößt gegen die Grundrechte".

Obwohl der NSA-Skandal gezeigt hat, wie groß die Skepsis gegenüber staatlicher Datenspeicherungen ist. Obwohl Bundesverfassungsgericht und EuGH ähnliche Gesetze gekippt haben. Und obwohl die Opposition angekündigt hat, erneut zu klagen. Das Gesetz ist durch und alles spricht dagegen. Im Jahr 2010 wurde das Vorgängergesetz in Karlsruhe unter anderem deshalb gekippt, weil es geeignet gewesen sei, "ein diffus bedrohliches Gefühl des Beobachtetseins hervorzurufen". Die Bundesregierung hat nun mit ein paar Schönheitskorrekturen versucht, dieses Problem aus der Welt zu schaffen. Die Daten werden nicht mehr sechs Monate, sondern maximal zehn Wochen gehortet; und es wird strenger geregelt, wann die Informationen von der Staatsanwaltschaft abgerufen werden dürfen. Am Grundproblem ändert das gar nichts.

Die anlasslose Speicherung von Kommunikationsdaten bleibt ein verheerender Eingriff in die Privatsphäre. Denn mit den Daten lassen sich sehr private Informationen rekonstruieren. Mit wem Sie wie oft telefonieren. Wen Sie nach der Arbeit besucht haben. Wie Ihnen der Besuch auf einer Website nachgewiesen werden kann. Oder, wie die Telekom gestern eingeräumt hat, was in ihren SMS steht. Die Daten sind da, durch staatliche Anordnung, auf einem Server, über den Sie keine Kontrolle haben. Grund für ein bedrohliches Gefühl des Beobachtetseins ist das allemal.



Quelle: ots / Südwest Presse