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Wer pflegt, braucht auch Erholung - Schlechtes Gewissen ist fehl am Platz

Magdeburg (ots) - Mit der Sommerzeit beginnt für viele auch die Urlaubszeit. Doch nicht jedem fällt die erholsame Auszeit leicht. Vor allem Menschen, die kranke oder ältere Familienangehörige selbst pflegen, tun sich oftmals schwer, abzuschalten und zu verreisen. Doch das muss nicht sein.

Geschrieben von Redaktion am . Veröffentlicht in Themen.

Magdeburg (ots) - Mit der Sommerzeit beginnt für viele auch die Urlaubszeit. Doch nicht jedem fällt die erholsame Auszeit leicht. Vor allem Menschen, die kranke oder ältere Familienangehörige selbst pflegen, tun sich oftmals schwer, abzuschalten und zu verreisen. Doch das muss nicht sein.

Der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste (bpa) weist darauf hin, dass ein schlechtes Gewissen fehl am Platz und Erholung wichtig ist, um Kraft zu tanken. Zudem kann die Leistung der Pflegeversicherung in Anspruch genommen werden, so dass man sicher sein kann, dass der Familienangehörige bei der Abwesenheit des Pflegenden gut betreut wird. Zur Entlastung der pflegenden Angehörigen unterstützt die Pflegeversicherung sowohl die Kurzzeitpflege als auch die Verhinderungspflege.

"Bis zu vier Wochen im Jahr kann der Pflegebedürftige bei Urlaub, Krankheit oder Verhinderung der Pflegenden Kurzzeitpflege in Anspruch nehmen oder von einer Pflegevertretung durch einen externen Pflegedienst unterstützt werden", erläutert Sabine Kösling, Inhaberin der Vital Pflegeteam GmbH und Vorstandsmitglied beim bpa Sachsen-Anhalt. Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege bieten den Angehörigen die Möglichkeit, die Pflegeperson zu Hause, in der Tagespflege oder in einem Pflegeheim zu betreuen. "Oft helfen bereits wenige Tage fernab des Alltags, um neue Kräfte zu mobilisieren und Aufgaben zu bewältigen. Tägliche Pflege des Angehörigen ist anstrengend, Erholung ist oft dringend notwendig. Um die pflegenden Angehörigen zu stärken, bietet die Pflegeversicherung diese Entlastung des pflegenden Angehörigen", so Sabine Kösling.

Oft stellt die Pflege von kranken oder älteren Menschen eine körperliche und seelische Dauerbelastung der Pflegenden dar und muss nicht selten mit Berufstätigkeit und Familie vereinbart werden. Sabine Kösling: "Eine wohlverdiente Auszeit ist dabei jedem gegönnt."



Quelle: bpa