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Umweltorganisation reicht Eilantrag beim Verwaltungsgericht Lüneburg ein

Mit einem Eilantrag beim Verwaltungsgericht Lüneburg will Greenpeace verhindern, dass sich die Bundesregierung in der Endlagersuche weiter vorab auf Gorleben festlegt. Für den Salzstock gilt eine so genannte Veränderungssperre, die den Grundeigentümern die Nutzung des zu ihren Grundstücken gehörenden Untergrundes verbietet.

Geschrieben von Redaktion am . Veröffentlicht in Umwelt.
Foto: Michaela / Flickr (CC)

Mit einem Eilantrag beim Verwaltungsgericht Lüneburg will Greenpeace verhindern, dass sich die Bundesregierung in der Endlagersuche weiter vorab auf Gorleben festlegt. Für den Salzstock gilt eine so genannte Veränderungssperre, die den Grundeigentümern die Nutzung des zu ihren Grundstücken gehörenden Untergrundes verbietet.

Die seit dem Jahr 2005 geltende Verordnung endet am 17. August 2015. Obwohl die Suche nach einem atomaren Endlager ohne Vorfestlegung auf Gorleben laufen soll, plant das Bundesumweltministerium eine Verlängerung des Verbots um weitere zehn Jahre. "Die Bundesregierung muss nun beweisen, dass sie die ergebnisoffene Endlagersuche ernst nimmt und sich von Gorleben verabschieden", sagt Mathias Eder, Atomexperte von Greenpeace. "Bleibt die Sperre bestehen, wird eine unabhängige Suche vollends zur Farce. Denn dieses Verbot existiert an keinem der anderen möglichen Standorte."

Bereits vor einem Jahr wollte Greenpeace zusammen mit der Familie des Gorlebener Grundeigentümers Fried Graf von Bernstorff gerichtlich feststellen lassen, dass die geltende Veränderungssperre aufgehoben wird. Doch das Lüneburger Verwaltungsgericht hat dafür bisher keinen Verhandlungstermin angesetzt. Stattdessen scheint Umweltministerin Barbara Hendricks (SPD) es nun eilig zu haben mit dem Fortbestand der Sperre. Mitte Februar verschickte ihr Haus einen Entwurf an Greenpeace und andere Umweltverbände. Diese wurden mit einer Frist von lediglich 14 Tagen zu Stellungnahmen aufgefordert. Eine von Greenpeace beantragte Fristverlängerung für eine gründliche juristische Prüfung lehnte das Umweltministerium mit der Begründung der "Eilbedürftigkeit des Vorhabens" ab.

Alle möglichen Endlagerstandorte müssen gleich behandelt werden

"Die Bundesregierung darf mit dem Erlass einer neuen Verordnung für Gorleben keine Tatsachen schaffen, bevor das Gericht über unsere Klage überhaupt verhandeln kann", sagt Mathias Edler. Laut Rechtsanwalt Dr. Ulrich Wollenteit würde dies den Rechtsschutz der Grundeigentümer in Gorleben aushebeln. Zudem sei es rechtlich zwingend, die alte Gorleben-Sperre aufzuheben. Als die Erkundung des Salzstocks eingestellt wurde, sei das für die Veränderungssperre notwendige Sicherungsbedürfnis weggefallen.

Das Standortauswahlgesetz verlangt, Gorleben so zu behandeln wie alle anderen möglichen Endlagerstandorte in der Bundesrepublik auch. Mit der Verabschiedung des Standortauswahlgesetzes im Juli 2013 wollte der Deutsche Bundestag eine ergebnisoffene, neue Endlagersuche auf Basis einer "weißen Landkarte" beginnen und die alte Vorfestlegung auf Gorleben als Endlager aufgeben.

Eilantrag Veränderungssperre Gorleben
Greenpeace reicht Klage ein 30.01.2014



Quelle: Greenpeace