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470.000 Anmeldungen für Musterfeststellungsklage gegen VW

Kurz vor dem Start der Musterfeststellungsklage von Verbraucherschützern gegen VW wegen des Dieselskandals am Montag ist die Zahl der Kläger noch einmal in die Höhe geschossen: "Rund 470.000 Anmeldungen" zu dem Massenverfahren vor dem Oberlandesgericht Braunschweig seien bis Mitte der Woche eingegangen, teilte das Bundesjustizministerium auf Nachfrage der "Neuen Osnabrücker Zeitung" (NOZ) mit. Dem stünden bis zum vergangenen Donnerstag (26.9.) aber auch "etwa 45.900 Rücknahmen gegenüber", erklärte eine Sprecherin. Einige Abmeldungen könnten allerdings nicht zugeordnet werden oder seien unvollständig. Die Zahl der gültigen Eintragungen im Klageregister sei daher nicht exakt zu bestimmen.

Geschrieben von Redaktion am . Veröffentlicht in Wirtschaft.
Foto: onnola / CC BY-SA 2.0 (via Flickr)

Kurz vor dem Start der Musterfeststellungsklage von Verbraucherschützern gegen VW wegen des Dieselskandals am Montag ist die Zahl der Kläger noch einmal in die Höhe geschossen: "Rund 470.000 Anmeldungen" zu dem Massenverfahren vor dem Oberlandesgericht Braunschweig seien bis Mitte der Woche eingegangen, teilte das Bundesjustizministerium auf Nachfrage der "Neuen Osnabrücker Zeitung" (NOZ) mit. Dem stünden bis zum vergangenen Donnerstag (26.9.) aber auch "etwa 45.900 Rücknahmen gegenüber", erklärte eine Sprecherin. Einige Abmeldungen könnten allerdings nicht zugeordnet werden oder seien unvollständig. Die Zahl der gültigen Eintragungen im Klageregister sei daher nicht exakt zu bestimmen.

Justizministerin Christine Lambrecht (SPD) betonte in der "NOZ" die Chancen des neuen Instruments: "Mit der Musterfeststellungsklage kann für alle betroffenen Verbraucherinnen und Verbraucher - sofern nicht ein Vergleich geschlossen wird - schneller ein ,Grundsatzurteil' herbeigeführt werden", sagte sie, und nahm VW für den Fall einer Entscheidung für die Kunden in die Pflicht: Wenn das Grundsatzurteil die Haftung des beklagten Unternehmens dem Grunde nach feststelle, "wird jedes vernünftige Unternehmen die - unter Umständen noch der Höhe nach zu bestimmenden - Ansprüche der Verbraucherinnen und Verbraucher begleichen." Sollte dies nicht geschehen, könnten die betroffenen Verbraucher zum Beispiel eine Schlichtungsstelle anrufen oder ihre individuelle Forderung einklagen mit dem Vorteil, dass die Haftung des Unternehmens grundsätzlich bereits feststeht - "was das Ganze sowohl in puncto Kostenrisiko als auch Verfahrensdauer überschaubar macht".

Das Verfahren, in dem der Verbraucherzentrale-Bundesverband (vzbv) die Kläger gegen den Volkswagenkonzern vertritt, beginnt am Montag (30.9.). "Verbraucherinnen und Verbraucher sind besonders stark, wenn sie nicht für sich allein um ihr Recht kämpfen müssen, sondern sich mit anderen zusammentun und einem ,Profi' anschließen - diese Idee steckt hinter der Musterfeststellungsklage", sagte Lambrecht. Der vzbv sei "ein besonders qualifizierter Verbraucherverband". Die Ministerin betonte, die Verbraucher könnten ihre Ansprüche kostenlos anmelden. "Auf diese Weise kann mithilfe der Musterfeststellungsklage für Verbraucherinnen und Verbraucher, ohne dass diese ein eigenes Prozesskostenrisiko haben, festgestellt werden, welche Ansprüche sie haben."



Quelle: ots/Neue Osnabrücker Zeitung