Backpfeife
Höchstrichterlich ist nun entschieden, dass Volkswagen in Deutschland Besitzern von Dieselfahrzeugen mit unzulässiger Abschalteinrichtung zur Verbesserung von Abgaswerten auf dem Prüfstand Schadenersatz zahlen muss. Das erste Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) zum Dieselskandal nennt die Dinge beim Namen: Das Verhalten des Autobauers, die Zulassungsbehörde bewusst getäuscht und Fahrzeuge mit manipulierter Technik in siebenstelliger Stückzahl in den Verkehr gebracht zu haben, sei "objektiv als sittenwidrig" anzusehen. Gegenüber unwissenden Käufern sei es "besonders verwerflich" und "mit den grundlegenden Wertungen der Rechts- und Sittenordnung nicht zu vereinbaren".
Höchstrichterlich ist nun entschieden, dass Volkswagen in Deutschland Besitzern von Dieselfahrzeugen mit unzulässiger Abschalteinrichtung zur Verbesserung von Abgaswerten auf dem Prüfstand Schadenersatz zahlen muss. Das erste Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) zum Dieselskandal nennt die Dinge beim Namen: Das Verhalten des Autobauers, die Zulassungsbehörde bewusst getäuscht und Fahrzeuge mit manipulierter Technik in siebenstelliger Stückzahl in den Verkehr gebracht zu haben, sei "objektiv als sittenwidrig" anzusehen. Gegenüber unwissenden Käufern sei es "besonders verwerflich" und "mit den grundlegenden Wertungen der Rechts- und Sittenordnung nicht zu vereinbaren".
Mehr als viereinhalb Jahre nach der von US-Umweltbehörden erzwungenen Veröffentlichung der Tricksereien ist das BGH-Urteil eine Backpfeife, mit der die Wolfsburger aber leben können. Für den Konzern, der bislang trotz erheblicher Mittelabflüsse infolge der Coronakrise nicht vom Vorschlag einer erheblichen Dividendensteigerung für das vergangene Geschäftsjahr abrückt, werden die zusätzlichen Belastungen bei 60000 anhängigen Zivilklagen in Deutschland verkraftbar sein.
Dazu trägt die Entscheidung aus Karlsruhe selbst bei, indem die Abnutzung der Fahrzeuge bei der Berechnung der einzelnen Entschädigungssummen zu berücksichtigen sein wird. Zudem hat sich die Zahl der Entschädigungsberechtigten, noch kurz bevor der BGH Anfang Mai seine verbraucherfreundliche Position andeutete, reduziert. Mit Verbraucherschützern erzielte der Autobauer einen Vergleich, der rund 240000 Dieselhaltern die Rückerstattung von im Durchschnitt 15 Prozent des jeweiligen Kaufpreises zusichert. Dafür zahlen die Wolfsburger rund 750 Mill. Euro.
Um in den USA, einem Nischenmarkt für die Niedersachsen, im Dieselskandal bei rund einer halben Million betroffener Fahrzeuge Rechtssicherheit zu erlangen, wurden dem Konzern innerhalb kurzer Zeit mehr als 20 Mrd. Euro aufgebürdet. Gemessen an ursprünglich 2,4 Millionen in Deutschland betroffenen Dieselfahrzeugen wird Volkswagen glimpflich davonkommen. Das auch deshalb, weil der BGH erst jetzt ein Urteil gesprochen hat.
Einen Schlussstrich unter den Abgasskandal bedeutet die Entscheidung nicht. Wer in Wolfsburg wann was wusste von den Manipulationen, ist weiterhin offen. Der Gesetzgeber wird überlegen müssen, wie er die (zivil)rechtliche Bewältigung solcher Skandale in Deutschland verbessern kann.