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Bundesfamilienministerium setzt Förderprogramm Betriebliche Kinderbetreuung fort

Eltern wünschen sich Entlastung durch flexible Arbeitszeiten und durch eine betriebliche Unterstützung bei der Kinderbetreuung. Zwei Drittel der Mütter sagen, ihr Betrieb sollte eigene Betreuungsplätze anbieten. Mit der Fortsetzung des Förderprogramms "Betriebliche Kinderbetreuung" leistet das Bundesfamilienministerium einen wichtigen Beitrag zur Gestaltung einer familienfreundlichen Arbeitswelt.

Geschrieben von Redaktion am . Veröffentlicht in Wirtschaft.
Foto: Regenwolke0 / pixabay (CC)

Eltern wünschen sich Entlastung durch flexible Arbeitszeiten und durch eine betriebliche Unterstützung bei der Kinderbetreuung. Zwei Drittel der Mütter sagen, ihr Betrieb sollte eigene Betreuungsplätze anbieten. Mit der Fortsetzung des Förderprogramms "Betriebliche Kinderbetreuung" leistet das Bundesfamilienministerium einen wichtigen Beitrag zur Gestaltung einer familienfreundlichen Arbeitswelt.

"Wenn Unternehmen sich als attraktive Arbeitgeber positionieren wollen, müssen sie ihren Angestellten etwas bieten. Dabei kommt es nicht nur auf das Gehalt an. Angebote zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf spielen eine ebenso wichtige Rolle", erklärt die Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Manuela Schwesig.

Betriebliche Kinderbetreuung stärkt die Unternehmen nachhaltig: Die familienbedingten Fehlzeiten sind kürzer. Mütter und Väter, die ihre Kinder gut aufgehoben wissen, arbeiten stressfreier. Sie sind zufriedener und motivierter und fühlen sich stärker mit dem Unternehmen verbunden.

"Mit dem Förderprogramm "Betriebliche Kinderbetreuung" bieten wir Unternehmen konkrete finanzielle Unterstützung. Damit gelingt es erfahrungsgemäß besonders gut, die eigene Arbeit mit dem Familienleben zu vereinbaren. Denn die Betreuungszeiten der Kinder und die Arbeitszeiten der Eltern können passgenau aufeinander abgestimmt werden. Davon profitieren nicht nur die Eltern, sondern auch die Arbeitgeber", betont Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig.

Die Förderung ist als maximal zweijährige Anschubfinanzierung für neue betriebliche Kita-Gruppen konzipiert, um die Startphase zu erleichtern. Gefördert werden die Betriebskosten für neu eingerichtete betrieblich unterstützte Kinderbetreuungsplätze für unter dreijährige Kinder in neuen Kinderbetreuungsgruppen. Die Förderung erhalten die Träger der Kinderbetreuungseinrichtungen. Das können die Unternehmen selbst sein oder die Kinderbetreuungseinrichtungen, mit denen die Arbeitgeber zur Schaffung neuer Betreuungsplätze kooperieren.

Das Förderprogramm richtet sich an Arbeitgeber aller Unternehmensgrößen mit Sitz in Deutschland, insbesondere an Kooperationen von kleinen und mittleren Unternehmen. Neben Unternehmen können sich auch Körperschaften und Stiftungen des privaten Rechts an dem Programm beteiligen. Die Zusammenarbeit mit öffentlichen, gemeinnützigen oder privat-gewerblichen Trägern von Kinderbetreuungsangeboten ist möglich und entlastet Unternehmen bei der Organisation ihrer Kinderbetreuungsplätze.

Ganztags-, Teilzeit- und Halbtagsplätze sind förderfähig. Auch betriebliche Kinderbetreuungsplätze in 24-Stunden-Kitas werden gefördert. Für einen neu geschaffenen Ganztagsbetreuungsplatz werden 400 Euro pro Monat als Zuschuss zu den laufenden Betriebskosten gezahlt. Insgesamt können die Unternehmen während des Förderzeitraums eine Unterstützung von bis zu 9.600 Euro pro Betreuungsplatz erhalten.

Über die kostenlose Hotline 0800 / 0 00 09 45 der Servicestelle "Betriebliche Kinderbetreuung" können sich Unternehmen, Träger von Betreuungseinrichtungen und andere Interessierte über unterschiedliche Möglichkeiten betrieblicher Kinderbetreuung und das Förderprogramm "Betriebliche Kinderbetreuung" informieren.

Mehr Informationen zum Förderprogramm Betriebliche Kinderbetreuung finden Sie unter www.erfolgsfaktor-familie.de.



Quelle: BMFSFJ