Nach langer Diskussion hat sich die Bundesregierung darauf geeinigt, wie sie Zeitarbeit und Werkverträge neu regeln will. Die Koalitionspartner haben dabei zwar viele der Einwände gegen den Gesetzentwurf berücksichtigt. Doch es bleibt die grundsätzliche Frage, ob eine Regulierung überhaupt nötig ist.
Nach langer Diskussion hat sich die Bundesregierung darauf geeinigt, wie sie Zeitarbeit und Werkverträge neu regeln will. Die Koalitionspartner haben dabei zwar viele der Einwände gegen den Gesetzentwurf berücksichtigt. Doch es bleibt die grundsätzliche Frage, ob eine Regulierung überhaupt nötig ist.
In erster Linie trifft das geplante Gesetz die Zeitarbeit, indem es der Branche zwei Einschränkungen verordnet:
Leidtragende der neuen Regeln werden in erster Linie die Zeitarbeitnehmer sein. Ihren Arbeitgebern wird es erschwert, sie für längere Zeit an einem Einsatzbetrieb zu überlassen. Damit verlieren die Arbeitnehmer vor allem die Chance, sich „on the job“ beruflich weiterzuentwickeln. Letztlich erhöht sich auch ihr Beschäftigungsrisiko, denn es gibt keine Garantie, dass das Zeitarbeitsunternehmen für jeden Arbeitnehmer einen alternativen Einsatzbetrieb bereitstellen kann.