Taxi Deutschland gegen Mytaxi: Rabatte auf Taxitarife sind illegal
Landgericht Frankfurt hat heute über die Mytaxi-Rabatte geurteilt: Preisnachlässe auf behördlich festgelegte Taxitarife sind rechtswidrig.
Landgericht Frankfurt hat heute über die Mytaxi-Rabatte geurteilt: Preisnachlässe auf behördlich festgelegte Taxitarife sind rechtswidrig.
Dieter Schlenker, Vorsitzender der Genossenschaft Taxi Deutschland, die die gleichnamige Taxi-App betreibt, gab folgendes Statement ab: "Diese Entscheidung ist positiv für Verbraucher und für die mittelständischen Taxibetriebe und Taxizentralen, denn Mytaxi-Aktionen täuschen nur vor, Taxifahrten könnten billiger sein.
Dabei wird der Rabatt vom finanzstarken globalen Unternehmen Daimler subventioniert. Mytaxi und Daimler warten mit einer Gewinnabschöpfung einfach, bis man den Ruftaxi-Mittelstand mit seinen rund Zehntausend Arbeitsplätzen vom Markt gedrängt hat. Ist die Konkurrenz tot und die Tarifpflicht aufgeweicht, kann der Kunde nichts mehr gegen höhere Preise oder weniger Service tun.
Taxis sind Teil des öffentlichen Personennahverkehrs, und wie bei Bussen und Straßenbahnen will der Gesetzgeber weder Bevölkerung noch Verkehrsunternehmen einem ruinösen Preiswettbewerb aussetzen. Wer das Gesetz zur Tarifpflicht abschaffen will, stellt die Profitinteressen großer Unternehmen über die Interessen der Verbraucher; mit dem Ergebnis, dass die Nachfrage den Preis bestimmt und Fahrgäste bei Regen oder an Silvester vier- bis zehnfache Summen zahlen - wie es vergleichbare Unternehmen (z. B. Uber) jetzt schon praktizieren.
Die Daimler-Tochter Mytaxi will den Tarif aufweichen, kauft sich mit Rabattaktionen Marktanteile und spielt auf Zeit. Ab einer gewissen Mytaxi-Marktmacht wird aber das Gewerbe Richtung Großkonzernmonopol kippen: Fahrgäste erhalten dann nur noch Online-"Service", Taxifahrer zahlen höhere Vermittlungsprovisionen, Städten entgehen Steuern. An der Tarifpflicht hängen zudem bis zu Zehntausend Arbeitsplätze in 700 Taxizentralen. Diese Mitarbeiter sind das Bindeglied zwischen den Taxifahrern auf der Straße. Wir als Taxizentralen vertreten auch deren Rechte."
Vollstreckungsschutz für Mytaxi abgewiesen
In letzter Minute hatte Mytaxi bei Gericht einen Antrag auf Vollstreckungsschutz eingereicht. Er soll die Zwangsvollstreckung des Urteils bis zur Entscheidung in der nächsten Instanz verhindern.
Begründet hatte Mytaxi den ungewöhnlichen Antrag mit einer vermeintlich umstrittenen Rechtslage, die erst in letzter Instanz zu klären sei. Schlenker: "So will die Daimler-Tochter trotz eindeutiger Rechtslage so lange wie möglich unlauteren Wettbewerb betreiben. Ein solcher Antrag würde das heutige Urteil überflüssig machen, und wir waren zuversichtlich, dass das Gericht das anders sieht.
Größter Niedriglohnsektor Deutschlands mit 255.000 Taxifahrern von Einbußen bedroht
"Hat ein Unternehmen wie Mytaxi erst ein Vermittlungsmonopol", erklärt Schlenker, "schraubt sich die Vermittlungsprovision, die die Fahrer je Fahrgast zahlen, nach oben. Bei Taxizentralen, in der Regel Vereine oder Genossenschaften, entrichten Taxifahrer eine Flatrate für Fahrgastvermittlung. Sie entspricht umgerechnet rund fünf Prozent des Fahrpreises. Mytaxi hat bereits bis zu 30 Prozent von Taxifahrern verlangt."