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Thyssenkrupp: Gratwanderung

Zwei Monate nach der Entscheidung aus Brüssel zieht Thyssenkrupp gegen das Veto der EU-Kartellwächter zur Stahlfusion mit dem indischen Tata-Konzern vor das Gericht der Europäischen Union. Die Kommission habe bei ihrer wettbewerbsrechtlichen Beurteilung "erstmalig eine so enge Marktabgrenzung vorgenommen, dass sie den Rahmen des geltenden Wettbewerbsrechts über Gebühr ausdehnt". Zudem habe die Kommission die Bedeutung von Importen nach Europa nicht angemessen berücksichtigt. Befürchtet wurden in Brüssel Preisanstiege für Verpackungsstahl wegen der Marktstellung der Weißblech-Tochter Rasselstein und für feuerverzinkte Bleche in der Autoindustrie.

Geschrieben von Christoph Ruhkamp am . Veröffentlicht in Wirtschaft.
Foto: Felix Montino / CC BY 2.0 (via Flickr)

Zwei Monate nach der Entscheidung aus Brüssel zieht Thyssenkrupp gegen das Veto der EU-Kartellwächter zur Stahlfusion mit dem indischen Tata-Konzern vor das Gericht der Europäischen Union. Die Kommission habe bei ihrer wettbewerbsrechtlichen Beurteilung "erstmalig eine so enge Marktabgrenzung vorgenommen, dass sie den Rahmen des geltenden Wettbewerbsrechts über Gebühr ausdehnt". Zudem habe die Kommission die Bedeutung von Importen nach Europa nicht angemessen berücksichtigt. Befürchtet wurden in Brüssel Preisanstiege für Verpackungsstahl wegen der Marktstellung der Weißblech-Tochter Rasselstein und für feuerverzinkte Bleche in der Autoindustrie.

Thyssenkrupp-Chefjurist Donatus Kaufmann rechnet nicht damit, dass der Konzern auf dem Weg der Klage die Fusion doch noch durchsetzen kann. Er misst der Klage, die in der ersten Instanz zwei bis drei Jahre in Anspruch nehmen dürfte, aber grundsätzliche Bedeutung zu - auch für künftige Transaktionen des Konzerns. Das Gericht wird darüber entscheiden, ob die Kartellwächter auf der Basis des geltenden Rechts ihren Ermessensspielraum nur ausgeschöpft oder ob sie die Grenzen des Ermessens überschritten und falsch entschieden haben.

Somit wird es um viele Details der Entscheidung gehen - etwa darum, ob das Zusagenpaket von Thyssenkrupp nicht doch ausreichend war. Ob die EU-Kommission zu Recht verlangte, dass ein Erwerber von Unternehmensteilen Kontrolle über die gesamte Wertschöpfungskette haben müsste. Diese Auflage zu erfüllen war dem Konzern nicht möglich. Dafür hätte er im Extremfall einen Hochofen vom Rest des Stahlwerks trennen müssen.

Daneben gibt es aber eine politische Ebene des Streits. Dann geht es um die Frage, ob kartellrechtliche Entscheidungen die Position der europäischen Industrie im globalen Wettbewerb mit Konzernen aus nicht-marktwirtschaftlichen Ländern wie China berücksichtigen sollten. Schließlich geht es bei Stahl um ein weltweit gehandeltes Gut. Tatsächlich sollte deshalb wohl nicht nur Europa als der relevante Markt angesehen werden. Die richtige Abgrenzung zu treffen, ist in jedem Kartellfall eine schmale Gratwanderung.

Doch kann es nicht Aufgabe der Kartellwächter sein, Wirtschaftspolitik zu betreiben. Mit ihren Entscheidungen sollen sie nicht dazu beitragen, dass europäische Champions entstehen können. Das müsste die Politik tun. Ihre Aufgabe ist es, die Verbraucher vor Preisanstiegen wegen mangelnden Wettbewerbs zu schützen.



Quelle: ots/Börsen-Zeitung