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Oberverwaltungsgericht: Abfallgebühren 2009 bis 2012 sind rechtmäßig

Osterode a.H., 20. Februar 2015 – Mit Beschlüssen vom 12. Januar sowie 3. und 4. Februar hat das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht (OVG) nun die Rechtmäßigkeit der Abfallgebühren 2009 bis 2012 bestätigt und Rechtsmittel dreier Kläger rechtskräftig zurückgewiesen. Das teilt soeben die Kreisverwaltung mit.

Geschrieben von Landkreis Göttingen am . Veröffentlicht in Kommunales.
Foto: Rupert Ganzer / Flickr (CC)

Osterode a.H., 20. Februar 2015 – Mit Beschlüssen vom 12. Januar sowie 3. und 4. Februar hat das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht (OVG) nun die Rechtmäßigkeit der Abfallgebühren 2009 bis 2012 bestätigt und Rechtsmittel dreier Kläger rechtskräftig zurückgewiesen. Das teilt soeben die Kreisverwaltung mit.

Es sei den rechtsanwaltlich vertretenen Klägern nach Ansicht des OVG nicht gelungen, ernstliche Zweifel an der Richtigkeit der Urteile der ersten Instanz, also des Verwaltungsgerichtes Göttingen, darzulegen. Es fehle u.a. an einer aus sich heraus verständlichen Schilderung des Sachverhalts und an einer schlüssigen Darlegung, dass die Gebührenzahler angeblich über kalkulatorische Zinsen letztlich mit Havariekosten der MBA Deiderode belastet worden seien. Auch sämtliche weiteren Einwendungen, so gegen die Organisation der Inanspruchnahme der Sperrabfallabholung, die Kalkulation von Fixkosten oder die Ansatzfähigkeit von Rekultivierungskosten der Altdeponie Rödermühle, wurden zurückgewiesen. Die Ausführungen der Kläger konnten in keinem Punkt überzeugen. Die Kosten des gerichtlichen Verfahrens, ihre eigenen Anwaltskosten sowie die Auslagen des Landkreises haben die Kläger zu tragen.

Bereits im vergangenen November war ein Kläger mit seiner Klage gegen die Abfallgebühren 2013 vor dem Verwaltungsgericht Göttingen gescheitert.