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Alkohol- und Tabakwarentestkäufe: Katastrophale Ergebnisse in Osterode am Harz und Herzberg am Harz

Osterode am Harz - Die jüngsten Alkohol- und Tabakwarentestkäufe im Landkreis Osterode am Harz endeten mit einem derart schlechten Ergebnis, wie es schon seit Jahren nicht mehr vorgekommen ist.

Geschrieben von Landkreis Göttingen am . Veröffentlicht in Regio-News.
Foto: Geralt / pixabay (CC)

Osterode am Harz - Die jüngsten Alkohol- und Tabakwarentestkäufe im Landkreis Osterode am Harz endeten mit einem derart schlechten Ergebnis, wie es schon seit Jahren nicht mehr vorgekommen ist.

Im Bereich Osterode am Harz und Herzberg am Harz wurden insgesamt acht Verkaufsstellen wie Supermärkte, Tankstellen und Kioske getestet. Die Testkäuferinnen, die nicht älter als 16 Jahre alt waren, konnten in sechs Verkaufsstellen hochprozentigen Alkohol und Tabakwaren kaufen und wurden dabei in drei Fällen nicht einmal nach dem Ausweis gefragt. Die Verkäuferinnen und Verkäufer schätzten das Alter nach dem Aussehen der jungen Leute. Drei weitere ließen sich den Ausweis zeigen, errechneten dann allerdings das Alter falsch. Generell muss bei jeglichem Zweifel am rechtmäßigen Alter zum Erwerb von alkoholischen Getränken der Personalausweis kontrolliert werden. „Gerade in der Altersklasse der Jugendlichen und jungen Erwachsenen verschätzt man sich sehr leicht mit dem Alter. Daher muss eine Kontrolle des Ausweises unbedingt grundsätzlich stattfinden.“, so Martina Ludwig, Kreisjugendpflegerin im Landkreis Osterode am Harz. Die Bußgelder liegen bei einem Verstoß gegen § 9 JuSchG und §10 JuSchG zwischen 1000,- Euro und 3000,- Euro, die in den meisten Fällen von den Verkaufenden selber getragen werden müssen. Hinzukommen kann eine Anzeige wegen fahrlässiger Körperverletzung, wenn Jugendliche mit Alkoholvergiftung aufgefunden werden und die Ermittlungen der Polizei klar ergeben, in welchem Geschäft der Alkohol an eine unter 18jährige Person abgegeben wurde.

Dabei ist die Alterskontrolle einfach durchzuführen. Die Kassen der Verkaufsstellen haben mittlerweile fast alle Systeme, die beim Scannen von alkoholischen Lebensmitteln und Getränken warnen und auf den Jugendschutz verweisen. Manche zeigen sogar das Geburtsdatum an, das auf dem Personalausweis zu finden sein muss, um den entsprechenden Alkohol kaufen zu dürfen. Zusätzlich vergeben die Polizeiinspektion Northeim/ Osterode und der Landkreis Osterode am Harz Materialien an das Verkaufspersonal, um bei einer Alterskontrolle sicher und effektiv vorgehen zu können. „ Uns geht es bei den Testkäufen nicht in erster Linie um das Verteilen von Bußgeldern. Wir wollen das Verkaufspersonal sensibilisieren und bieten bei der Umsetzung des Jugendschutzgesetzes auch unsere Hilfe an.“, so Thomas Sindram von der Polizeiinspektion Northeim/Osterode.

Besonders auffällig bei diesen Testkäufen war, dass ein großer Teil der Verkäufer/innen angab, sich die Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes im Selbststudium erarbeitet zu haben, was darauf schließen lässt, dass nicht in allen Geschäften in regelmäßigen Abständen Mitarbeiterschulungen zu dem Thema stattfinden. Gerade diese sind allerdings dringend notwendig, damit die vom Gesetz vorgegebene Abgabe von alkoholischen Getränken an Jugendliche eingehalten wird.

Insgesamt zeigt dieses niederschmetternde Testkauf Ergebnis mit einer Verkaufsquote von unglaublichen 75%, dass im Rahmen der Alkoholprävention immer wieder auch Kontrollen erforderlich sind, die die Polizeiinspektion Northeim/Osterode in Kooperation mit dem Landkreis Osterode am Harz weiter durchführen wird.