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Alkoholtestkäufe: Kontrollen weiterhin notwendig

Osterode a.H., 1. Oktober 2014 – Leider wurde wieder verkauft. Das war das ernüchternde Ergebnis der letzten Alkohol- und Tabakwarentestkäufe, die kürzlich erneut im Bereich Osterode am Harz und Bad Grund stattgefunden haben. Zwar konnten die Testkäufer in lediglich drei von neun Verkaufsstellen Wodka und Zigaretten erhalten, dennoch erscheint diese Quote vor dem Hintergrund der immer wiederkehrenden Testkäufe und bereits verhängten Bußgeldern hoch.

Geschrieben von Landkreis Göttingen am . Veröffentlicht in Regio-News.
Testkäufer im Einsatz
Testkäufer im Einsatz
Foto: LK OHA

Osterode a.H., 1. Oktober 2014 – Leider wurde wieder verkauft. Das war das ernüchternde Ergebnis der letzten Alkohol- und Tabakwarentestkäufe, die kürzlich erneut im Bereich Osterode am Harz und Bad Grund stattgefunden haben. Zwar konnten die Testkäufer in lediglich drei von neun Verkaufsstellen Wodka und Zigaretten erhalten, dennoch erscheint diese Quote vor dem Hintergrund der immer wiederkehrenden Testkäufe und bereits verhängten Bußgeldern hoch.

Alle geprüften Verkaufsstellen gaben an, interne Schulungen im Bereich des Jugendschutzes durchzuführen. Zum Verkauf kam es trotzdem in zwei Fällen, weil sich die Verkäuferinnen und Verkäufer zwar den Personalausweis zeigen ließen, jedoch das Alter falsch errechneten. In einem weiteren Fall wurde gar nicht erst nach einem Ausweis gefragt, sondern der Alkohol und die Zigaretten aufgrund der Schätzung des Alters verkauft. Auffallend war bei dieser Testkaufreihe, dass ausschließlich Aushilfen den hochprozentigen Alkohol verkauften, während die festangestellten Verkäuferinnen und Verkäufer nicht abgaben. Das Fehlverhalten wird mit Bußgeldern belegt, die je nach Schwere des Falls bis zu 3.000 Euro betragen können. Sollte es bei einem Jugendlichen aufgrund des Konsums einer fälschlicherweise abgegebenen Flasche branntweinhaltigen Alkohols zu einer Alkoholintoxikation kommen, würde sogar ein Verfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung gegen das verkaufende Personal eingeleitet werden.

Allerdings war auch ein sehr vorbildliches Verhalten einer Verkäuferin zu verzeichnen: Als nach erfolgter Ausweiskontrolle der Verkauf von Hochprozentigem verweigert wurde, stellte sich ein dahinter stehender Kunde den Testkäufern zur Verfügung, die Flasche für sie zu erwerben. Die Verkäuferin reagierte beispielhaft und verkaufte die Flasche dennoch nicht, da offensichtlich war, dass der erwachsene Kunde den Alkohol nach dem Kauf an die minderjährigen Testkäufer abgeben wollte.

Insgesamt sehen der Landkreis Osterode am Harz und die Polizeiinspektion Northeim/Osterode die Notwendigkeit, immer wieder an die Einhaltung der Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes zu erinnern und weiterhin Testkäufe durchzuführen.