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Berliner Verwaltung wird für Landesantidiskriminierungsgesetz geschult

Noch im ersten Quartal dieses Jahres sollen die ersten Mitarbeiter der Berliner Verwaltung für das neue Landesantidiskriminierungsgesetz (LADG) geschult werden. "Wir wollen eine Kultur des diskriminierungsfreien Verwaltungshandelns etablieren, dafür müssen wir unsere Mitarbeiter schulen und handlungssicher machen. Das soll im ersten Quartal, sobald das Gesetz verabschiedet ist, zunächst in besonders relevanten Bereichen starten", sagte Berlins Justizsenator Dirk Behrendt (Grüne) der in Berlin erscheinenden Tageszeitung "neues deutschland" (Wochenendausgabe). In welcher Reihenfolge die einzelnen Verwaltungen geschult werden, ist demnach noch nicht klar, "Bildung und Polizei sind sicherlich nicht als allerletzte dran", so Behrendt.

Geschrieben von Redaktion am . Veröffentlicht in Regio-News.
Foto: Heinrich-Böll-Stiftung / CC BY-SA 2.0 (via Flickr)

Noch im ersten Quartal dieses Jahres sollen die ersten Mitarbeiter der Berliner Verwaltung für das neue Landesantidiskriminierungsgesetz (LADG) geschult werden. "Wir wollen eine Kultur des diskriminierungsfreien Verwaltungshandelns etablieren, dafür müssen wir unsere Mitarbeiter schulen und handlungssicher machen. Das soll im ersten Quartal, sobald das Gesetz verabschiedet ist, zunächst in besonders relevanten Bereichen starten", sagte Berlins Justizsenator Dirk Behrendt (Grüne) der in Berlin erscheinenden Tageszeitung "neues deutschland" (Wochenendausgabe). In welcher Reihenfolge die einzelnen Verwaltungen geschult werden, ist demnach noch nicht klar, "Bildung und Polizei sind sicherlich nicht als allerletzte dran", so Behrendt.

Das Berliner Landesantidiskriminierungsgesetz ist das erste seiner Art in Deutschland. Ziel ist ein besserer Schutz für Menschen, die wegen ihrer Herkunft, Religion, Weltanschauung, Alter, Geschlecht, Behinderung und erstmals auch wegen chronischer Krankheiten oder ihres sozialen Status von Ämtern und Behörden diskriminiert werden. Im Gegensatz zum Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) des Bundes, das vor Diskriminierung im Berufs- und Privatleben schützen soll, können Betroffene mit dem LADG auch gegen Ungleichbehandlung durch die Polizei, Schulen, Sozialämter und allen anderen Behörden vorgehen und Schadenersatz und Entschädigungsansprüche geltend machen. Dafür ist unter anderem ein Verbandsklagerecht, eine Ombudsstelle sowie eine Beweiserleichterung vorgesehen.

Im Juni war der Gesetzentwurf für das andesantidiskriminierungsgesetz vom Senat beschlossen worden, derzeit wird er im Abgeordnetenhaus beraten. "Ich bin optimistisch, dass das Abgeordnetenhaus das in den nächsten Wochen beschließen wird", sagte Behrendt zu "neues deutschland". Zuletzt hatte es heftige Kritiker an dem Gesetzesvorhaben gegeben, insbesondere vonseiten der Polizei, die sich unter Generalverdacht gestellt sieht.



Quelle: ots/neues deutschland