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Heimaufsicht verdoppelt unangemeldete Prüfungen

Die Berliner Heimaufsicht hat ihre unangekündigten Kontrollen in stationären Pflegeeinrichtungen fast verdoppelt. Das teilte das Landesamt für Gesundheit und Soziales dem rbb auf Anfrage mit. Insgesamt wurden aber deutlich weniger Einrichtungen überprüft.

Geschrieben von Redaktion am . Veröffentlicht in Regio-News.
Foto: Gerd Altmann / CC0 (via Pixabay)

Die Berliner Heimaufsicht hat ihre unangekündigten Kontrollen in stationären Pflegeeinrichtungen fast verdoppelt. Das teilte das Landesamt für Gesundheit und Soziales dem rbb auf Anfrage mit. Insgesamt wurden aber deutlich weniger Einrichtungen überprüft.

Mehr als die Hälfte aller Prüfungen in stationären Pflegeeinrichtungen führte die Berliner Heimaufsicht im vergangenen Jahr unangemeldet durch. 153 Mal kamen die Prüfer ohne Vorwarnung. Das entspricht einer Quote von 50,5 Prozent. Im Jahr 2017 lag die Quote noch bei 17,2 Prozent (86 unangemeldeten Prüfungen). Dafür sank die Zahl der kontrollierten Einrichtungen deutlich: von rund 500 auf knapp 300. Der Grund laut Lageso: Für die unangemeldeten Termine brauche man mehr Personal als für die angekündigten Regelprüfungen.

Ob sich durch die verstärkten unangemeldeten Prüfungen auch die Zahl der festgestellten Mängel im Jahr 2018 erhöht hat, lässt sich noch nicht sagen. Das Lageso wertet diese Daten derzeit aus.

Seit Jahresbeginn sind die meisten Kontrolleure darüberhinaus für andere Einrichtungen zuständig als bisher. So werde sichergestellt, dass bei den Prüfungen keine Routine einsetzt - und ein frischer Blick erhalten bleibe, begründet die zuständige Staatssekretärin Barbara König die Entscheidung gegenüber dem rbb.

Insgesamt arbeiten bei der Heimaufsicht seit dem vergangenen Jahr 21 Prüfer (2017: 19 Prüfer), die in Berlin insgesamt 584 stationäre Pflegeeinrichtungen und Einrichtungen für Menschen mit Behinderung beraten und kontrollieren. Die Heimaufsicht prüft beispielsweise die Personalausstattung eines Heimes, Hygienemängel oder die Pflegedokumentation. Werden Mängel, also Verstöße gegen das Wohnteilhabegesetz, festgestellt, werden die Mitarbeiter zunächst beratend aktiv. Wenn die Mängel nicht behoben werden, können Ordnungsstrafen verhängt werden.



Quelle: ots/Rundfunk Berlin-Brandenburg