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NRW-Großstädte müssen Wahlbezirke neu zuschneiden

Nur neun Monate vor der Kommunalwahl in Nordrhein-Westfalen müssen in Großstädten wie beispielsweise Köln oder Bonn die Wahlbezirke neu eingeteilt werden - und zwar unter enormen Zeitdruck: Bis zum 29. Februar müssen die Städte die neue Einteilung an den Landeswahlleiter melden, die Wahl findet am 13. September 2020 statt. Der Grund für die Änderung ist ein Urteil des Verwaltungsgerichtshof NRW vom 20. Dezember 2019, die Begründung ist den Kommunen nun zugestellt worden. Demnach muss das oberste Ziel bei Wahlen sein, möglichst gleich große Wahlbezirke zu bilden.

Geschrieben von Redaktion am . Veröffentlicht in Regio-News.
Foto: Michael Gaida / CC0 (via Pixabay)

Nur neun Monate vor der Kommunalwahl in Nordrhein-Westfalen müssen in Großstädten wie beispielsweise Köln oder Bonn die Wahlbezirke neu eingeteilt werden - und zwar unter enormen Zeitdruck: Bis zum 29. Februar müssen die Städte die neue Einteilung an den Landeswahlleiter melden, die Wahl findet am 13. September 2020 statt. Der Grund für die Änderung ist ein Urteil des Verwaltungsgerichtshof NRW vom 20. Dezember 2019, die Begründung ist den Kommunen nun zugestellt worden. Demnach muss das oberste Ziel bei Wahlen sein, möglichst gleich große Wahlbezirke zu bilden.

Als Referenzgröße gilt die Einwohneranzahl abzüglich der nicht wahlberechtigten Nicht-EU-Ausländer. Bisher galt eine Abweichung der Wahlbezirke von 25 Prozent bezogen auf die durchschnittliche Einwohnerzahl als zulässig. Das Gericht senkte die zulässige Quote nun auf 15 Prozent ab. Abweichungen davon sind nur in sehr seltenen Fällen erlaubt, das hat das Gericht klar gemacht. Die Kommunen wurden von der Entscheidung kalt erwischt. Kölns Stadtdirektor Stephan Keller sagte der Kölnischen Rundschau: "Mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit müssen wir die Wahlbezirke neu zuschneiden. Wir stehen jetzt unter Zeitdruck, das ist eine ziemlich große Herausforderung." Nach einer ersten oberflächlichen Analyse könnten in Köln 15 von 45 Wahlbezirken betroffen sein, also immerhin ein Drittel. Bonns Stadtdirektor Wolfgang Fuchs sagte: "Eine Änderung der bisherigen Praxis der Anwendung der 25-Prozent-Klausel war für uns nicht absehbar." Das Urteil könnte politisch gravierende Auswirkungen haben, möglicherweise verliert dadurch beispielsweise ein Kölner Stadtbezirk wie Chorweiler einen Wahlbezirk und damit auch ein Ratsmandat, andere Stadtbezirke könnten ein Mandat gewinnen. Das hatte die Kölner SPD - aus anderen Gründen - schon im April kritisiert. Laut Stadtdirektor Keller waren die konkreten Folgen des Urteils am Mittwoch noch völlig offen. Auch für die Parteien unter anderem in Köln ist das ein Problem, vor allem für die CDU und die FDP. Sie haben ihre 45 Kandidaten für die Stadtratswahl schon aufgestellt, die Reserveliste gewählt. Möglicherweise muss das alles wiederholt werden, das kostet auch viel Geld - und schon entschiedene Kampfkandidaturen finden erneut statt. Keller sagte dazu: "Das muss man nun schauen, ob das alle Wahlbezirke betrifft oder nur diejenigen, die neu zugeschnitten werden müssen."



Quelle: ots/Kölnische Rundschau