Skip to main content
Wörter | Min. Lesezeit |

Rauschgiftfahnder finden Schusswaffen, Betäubungsmittel und 18.000 EUR Bargeld

Nach einem Tipp aus der Bevölkerung auf einen regen Handel mit Betäubungsmitteln nahmen unter der Federführung der Staatsanwaltschaft Hannover die Rauschgiftfahnder der Gemeinsamen Ermittlungsgruppe Rauschgift (GER) des Landeskriminalamts Niedersachsen und des Zollfahndungsamts Hannover unverzüglich die Ermittlungen auf und durchsuchten in den frühen Morgenstunden des 09.05.2016 mit Unterstützung einer Spezialeinheit schließlich ein Einfamilienhaus in Sarstedt.

Geschrieben von Redaktion am . Veröffentlicht in Regio-News.
Foto Beschlagnahmen
Foto Beschlagnahmen

Nach einem Tipp aus der Bevölkerung auf einen regen Handel mit Betäubungsmitteln nahmen unter der Federführung der Staatsanwaltschaft Hannover die Rauschgiftfahnder der Gemeinsamen Ermittlungsgruppe Rauschgift (GER) des Landeskriminalamts Niedersachsen und des Zollfahndungsamts Hannover unverzüglich die Ermittlungen auf und durchsuchten in den frühen Morgenstunden des 09.05.2016 mit Unterstützung einer Spezialeinheit schließlich ein Einfamilienhaus in Sarstedt.

Die Fahnder überraschten einen 30-jährigen Deutschen, dem es vor seiner Festnahme allerdings noch gelang, Beweismittel aus einem Fenster im Obergeschoss des Hauses zu werfen. Er hatte allerdings nicht mit den wachsamen Kollegen der Polizeiinspektion Hildesheim gerechnet, die den Einsatz ebenfalls unterstützten und unter dem Fenster des Hauses im Garten die runtergeworfenen zwei Plastikbehältnisse mit ca. 1,7 KG Marihuana entdeckten. Im Haus sicherten die Beamten Betäubungsmittelutensilien, weitere geringe Mengen Marihuana und Kokain, Anabolika, zwei Pistolen und versteckt in einer Kühltasche ca. 18.000 Euro Bargeld. Die Ermittler gehen davon aus, dass es sich bei dem aufgefundenen Geld um Erlöse aus Rauschgiftgeschäften handelt. Die vorgefundenen Waffen werden jetzt waffentechnisch untersucht. Der 30-jährige Deutsche wurde vorläufig festgenommen, nach seiner Vernehmung aber wieder entlassen. Haftgründe lagen nicht vor.



Quelle: ots/Landeskriminalamt Niedersachsen