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Sachsen-Anhalt

FDP-Kreisverband will Oben-Ohne-Baden legalisieren

Ein Kreisverband der sachsen-anhaltischen FDP kämpft für Gleichberechtigung im Schwimmbad: Wie Männer sollen auch Frauen das Recht auf Badespaß mit unbekleideter Brust bekommen.

Geschrieben von Redaktion am . Veröffentlicht in Regio-News.
Der jetzige Zustand sei ungerecht, argumentiert der Antrag. "Im aufgeklärten Europa beziehungsweise Deutschland des 21. Jahrhunderts ist es Frauen in einem großen Teil der Frei- und Hallenbäder und an zahlreichen Badeseen untersagt, ihre nackte Brust zu zeigen. Für Männer gilt diese Einschränkung nicht", heißt es wörtlich.
Der jetzige Zustand sei ungerecht, argumentiert der Antrag. "Im aufgeklärten Europa beziehungsweise Deutschland des 21. Jahrhunderts ist es Frauen in einem großen Teil der Frei- und Hallenbäder und an zahlreichen Badeseen untersagt, ihre nackte Brust zu zeigen. Für Männer gilt diese Einschränkung nicht", heißt es wörtlich.

Ein Kreisverband der sachsen-anhaltischen FDP kämpft für Gleichberechtigung im Schwimmbad: Wie Männer sollen auch Frauen das Recht auf Badespaß mit unbekleideter Brust bekommen.

Über einen entsprechenden Antrag der Liberalen aus dem Harz für den FDP-Landesparteitag am Sonnabend berichtet die in Halle erscheinende Mitteldeutsche Zeitung (Donnerstagausgabe).

"Wir fragen uns, warum ein Mann oben ohne ins Schwimmbad darf, eine Frau aber nicht", sagte FDP-Kreischef Steffen Mente der MZ. "Wir finden, dass wir in der Sache Fortschritt brauchen." Der Antrag fordert eine landesweite Regelung "für ein Geschlechter-unspezifisches oberkörperfreies Baden und Schwimmen". Gelten soll das in allen Bädern, die direkt oder indirekt in kommunaler Trägerschaft stehen. Bäder und Badeseen privater Betreiber sind also ausgenommen.

Der jetzige Zustand sei ungerecht, argumentiert der Antrag. "Im aufgeklärten Europa beziehungsweise Deutschland des 21. Jahrhunderts ist es Frauen in einem großen Teil der Frei- und Hallenbäder und an zahlreichen Badeseen untersagt, ihre nackte Brust zu zeigen. Für Männer gilt diese Einschränkung nicht", heißt es wörtlich. Das verstoße gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz. Diskriminiert würden nicht nur Frauen, sondern auch nichtbinäre Menschen, also all jene, die sich weder als männlich noch als weiblich ansehen.

Quelle: Mitteldeutsche Zeitung