Skip to main content
Wörter | Min. Lesezeit |

Schutz vor Masern – was tun?

Osterode a.H., 16. Januar 2015 – Das Gesundheitsamt des Landkreises Osterode am Harz informiert darüber, dass immer noch bei vielen Menschen kein ausreichender Immunschutz gegen Masern besteht, so dass es immer wieder zu Ausbrüchen mit oft zahlreichen Erkrankten kommt.

Geschrieben von Landkreis Göttingen am . Veröffentlicht in Regio-News.
Foto: Techniker Krankenkasse

Osterode a.H., 16. Januar 2015 – Das Gesundheitsamt des Landkreises Osterode am Harz informiert darüber, dass immer noch bei vielen Menschen kein ausreichender Immunschutz gegen Masern besteht, so dass es immer wieder zu Ausbrüchen mit oft zahlreichen Erkrankten kommt.

Masern sind aber keine harmlose Kinderkrankheit! Sie verursachen in einem relativ hohen Prozentsatz gravierende Folgeschäden wie Infektionen des Mittelohrs, der Lunge und, besonders gefürchtet, des Gehirns mit Dauerschäden des Nervensystems. Nach Literaturangaben entfällt auf etwa 10.000 - 20.000 Masernerkrankungen eine Erkrankung mit tödlichem Ausgang.

Um Masernausbrüche zu verhindern, müssen 95 % der Bevölkerung geimpft sein. Die Schulanfänger im Landkreis Osterode am Harz erreichen diese Quote inzwischen glücklicherweise.

Das Virus ist hochansteckend und kann bereits weitergegeben werden, bevor Symptome der Krankheit auftreten. Sollten zum Beispiel in einer Schule oder in einem Kindergarten Masern auftreten, muss eine Ausbreitung natürlich möglichst verhindert werden. Wer erkrankt oder krankheitsverdächtig ist oder in wessen Wohngemeinschaft eine solche Person lebt, darf eine Gemeinschaftseinrichtung nicht besuchen! Auch wer, ohne bisher erkrankt zu sein, keinen Schutz durch Impfung oder frühere Erkrankung nachweisen kann, muss eventuell für einige Zeit vom Besuch der Einrichtung ausgeschlossen werden! Welche der möglichen Maßnahmen zu treffen sind, entscheidet das Gesundheitsamt der Kreisverwaltung auf der Grundlage des Infektionsschutzgesetzes.

Eine Altersbegrenzung für die Masern-Mumps-Röteln-Impfung besteht nicht. Die Impfung kann in jedem Alter erfolgen und wird besonders für ungeimpfte Personen in Kindergemeinschaftseinrichtungen empfohlen. Daher ruft das Gesundheitsamt dazu auf, den eigenen Impfschutz vom Haus- bzw. Kinderarzt überprüfen und gegebenenfalls vervollständigen zu lassen.

Weitere Informationen gibt es beim Gesundheitsamt der Kreisverwaltung unter Tel. 05522 960-530.