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Stasi-Überprüfung der Thüringer Landtagsabgeordneten

Wenn ein Thüringer Landtagsabgeordneter für "parlamentsunwürdig" erklärt wird, hat das sowieso keine Folgen: Das sagen jene, die dieser Art der Bloßstellung von Ex-Stasia abschaffen wollen. Oberflächlich betrachtet stimmt das, aber es ist auch eine Ausflucht, um sich nicht mit dem Kern dieses Themas befassen zu müssen.

Geschrieben von Gerlinde Sommer am . Veröffentlicht in Regio-News.
Foto: Gerd Seidel / Rob Irgendwer / CC BY-SA 3.0 (via Wikimedia Commons)

Wenn ein Thüringer Landtagsabgeordneter für "parlamentsunwürdig" erklärt wird, hat das sowieso keine Folgen: Das sagen jene, die dieser Art der Bloßstellung von Ex-Stasia abschaffen wollen. Oberflächlich betrachtet stimmt das, aber es ist auch eine Ausflucht, um sich nicht mit dem Kern dieses Themas befassen zu müssen.

Wem auch immer nach der Stasi-Überprüfung "Parlamentsunwürdigkeit" bestätigt wird im Landtag, der muss deswegen sein Mandat nicht abgeben. Das ist juristisch eindeutig. Aber dass eine solche Überprüfung und die Bewertung "parlamentsunwürdig" folgenlos bleibt, das stimmt eben auch nicht. Frank Kuschel etwa hätte womöglich das Zeug zu einem Posten als Innenstaatssekretär im Schwerpunkt Kommunales gehabt, aber er konnte eben genau dies nicht werden, weil seine Verstrickungen so offenkundig sind. In die Regierung hatte es aber auch Tilo Kummer nicht geschafft, weil er als junger Mann bei der falschen Einheit seinen Wehrdienst leistete. "Parlamentsunwürdig" ist er deswegen nun wirklich nicht. Es besteht Bedarf, 26 Jahre nach der Wende eine solche Debatte zu führen. Deren Ausgang aber ist zurecht offen - und es gibt hier hoffentlich keinen Fraktionszwang.



Quelle: ots/Thüringische Landeszeitung