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Testkäufe: Hälfte der Verkaufsstellen versagt beim Jugendschutz

Bei den Anfang Juni durchgeführten Testkäufen im Landkreis Osterode am Harz wurde in 50 % der getesteten Verkaufsstellen gegen das Jugendschutzgesetz verstoßen. Bei den vom Landkreis Osterode am Harz und der Polizeiinspektion Northeim/Osterode durchgeführten Testkäufen fielen drei von sechs getesteten Verkaufsstellen negativ auf. Weitere Testkäufe sind noch in diesem Jahr geplant.

Geschrieben von Landkreis Göttingen am . Veröffentlicht in Regio-News.
Foto: Markus Fischer / CC0 via Pixabay

Bei den Anfang Juni durchgeführten Testkäufen im Landkreis Osterode am Harz wurde in 50 % der getesteten Verkaufsstellen gegen das Jugendschutzgesetz verstoßen. Bei den vom Landkreis Osterode am Harz und der Polizeiinspektion Northeim/Osterode durchgeführten Testkäufen fielen drei von sechs getesteten Verkaufsstellen negativ auf. Weitere Testkäufe sind noch in diesem Jahr geplant.

Minderjährige Testkäufer versuchten, in den einzelnen Verkaufsstellen branntweinhaltige alkoholische Getränke sowie Zigaretten zu bekommen. Dabei konnten sie sich durch einen Ausweis legitimieren. In zwei der beanstandeten Verkaufsstellen wurden den Jugendlichen Alkohol und Zigaretten verkauft, ohne das Alter zu überprüfen; in der dritten Verkaufsstelle wurde zwar eine Alterslegitimation verlangt, aber das Alter falsch berechnet. In den Verkaufsstellen, in denen die Testkäufer „leer ausgingen“, haben die Verkäufer dagegen nach Überprüfung des Alters der Käufer die Abgabe der Ware abgelehnt.

Die Verkäufer in allen Verkaufsstellen gaben an, über das Jugendschutzgesetz informiert worden zu sein und teilweise eine interne Schulung bzw. eine von Jugendamt und Polizei erhalten zu haben. In den meisten der getesteten Verkaufsstellen wurde visuell auf das Jugendschutzgesetz hingewiesen, oftmals jedoch an Stellen, die für Kunden nicht einsehbar waren.

In den jeweils nach den Testkäufen durchgeführten Beratungsgesprächen haben die Behördenvertreter das betroffene Verkaufspersonal sowie die Geschäftsleitung eingehend darauf hingewiesen, dass es unabdingbar ist, das Jugendschutzgesetz zu beachten und auszuhängen. Auch Hinweisschilder an den Regalen sowie im Kassenbereich müssen für die Kunden gut sichtbar sein. Für die Abgabe branntweinhaltiger Getränke oder Tabakwaren an Minderjährige wird ein Bußgeld ab 1.000 Euro verhängt.

Jugendschutzplakate zum Aushang sowie Informationen zum Jugendschutzgesetz gibt es bei Kreisjugendpfleger Peter Dzimalle, Tel. 05522 960-4750. Er berät auch junge Menschen, die als Verantwortliche für Veranstaltungen verantwortlich sind.



Quelle: Landkreis Osterode am Harz