Skip to main content
Wörter | Min. Lesezeit |

Wärmebildkameras, Bleimunition, Lebendfallen: NRW plant Sonderjagdrecht für den Fall der Schweinepest

Für den Fall, dass die Afrikanische Schweinepest (ASP) Nordrhein-Westfalen erreichen sollte, hat die Landesregierung den Entwurf eines Sonderjagdrecht erarbeitet. "Diese Verordnung soll räumlich und zeitlich begrenzt wirken", sagte Christian Fronczak, der Sprecher des Umweltministeriums, dem WESTFALEN-BLATT.

Geschrieben von Redaktion am . Veröffentlicht in Regio-News.
Foto: Zsuzsanna Tóth / CC0 (via Pixabay)

Für den Fall, dass die Afrikanische Schweinepest (ASP) Nordrhein-Westfalen erreichen sollte, hat die Landesregierung den Entwurf eines Sonderjagdrecht erarbeitet. "Diese Verordnung soll räumlich und zeitlich begrenzt wirken", sagte Christian Fronczak, der Sprecher des Umweltministeriums, dem WESTFALEN-BLATT.

Sie soll eine effektivere Bejagung von Wildschweinen ermöglichen, weil die das Virus weiterverbreiten. Die Verordnung, die noch durch den Landtag muss, sieht unter anderem folgende Maßnahmen vor:

Schrot statt Kugel: Bisher darf großes Wild aus Tierschutzgründen nur mit großkalibriger Munition erlegt werden. NRW will nun Schrotmunition erlauben, die das Treffen zwar einfacher macht, aber nicht sofort tödlich ist.

Lebendfallen: Jäger sollen ganze Wildschweinrotten in sogenannte Saufänge locken dürfen - Gatter, aus denen die Tiere nicht herausfinden. Diese Lebendfallen sollen von Wildkameras mit telefonischer Meldefunktion oder von Personen regelmäßig kontrolliert werden. Gefangene Wildschweine sind dann möglichst schnell zu erlegen.

Nachtsichtgeräte: Aktuell dürfen Jäger Nachtsichtgeräte und Lampen benutzen, aber das Montieren auf Gewehren ist gesetzlich untersagt. Mit der ASP-Verordnung will das Land dieses Verbot vorübergehend aufheben und einem festgelegten Personenkreis auch die Jagd bei Dunkelheit ermöglichen.

Bleimunition: Die vor Jahren von der rot-grünen Landesregierung verbannte Bleimunition soll für die Jagd auf Wildschweine wieder erlaubt werden. Nach Ansicht der Landesregierung müssen im Fall der ASP auch Schweine aus kurzer Distanz geschossen werden können, und dabei soll die Gefahr von Querschlägern bei Bleimunition geringer sein.

Keine Grenzen: Die Regel, dass Wild im Umkreis von 300 Meter um Fütterungen nicht gejagt wird, soll aufgehoben werden. Auch die ansonsten bejagungsfreien Bereiche in der Nähe von Wildquerungshilfen (z.B. Brücken) sollen nicht mehr tabu sein.

Kein Mutterschutz: Auch Bachen, deren Frischlinge noch Streifen tragen (und damit erst wenige Wochen alt sind), sollen im ASP-Fall geschossen werden dürfen.

Diese Sonderregeln sind nur ein Teil zahlreicher Maßnahmen, mit denen sich NRW auf den Fall der Fälle vorbereitet. Ministeriumssprecher Christian Fronczak: "Insgesamt wurden in den zurückliegenden Monaten in Nordrhein-Westfalen und koordiniert in der gesamten Bundesrepublik eine Vielzahl von Vorsorgemaßnahmen ergriffen, um einem drohenden Ausbruch der Tierseuche zu begegnen. Unter anderem wurden Krisenübungen durchgeführt, um im Falle eines Ausbruchs der ASP im Wildschweinbestand vorbereitet zu sein. Nordrhein-Westfalen setzt für den Fall eines Ausbruchs auf die speziell zur ASP-Bekämpfung gegründete Wildtierseuchen-Vorsorge-Gesellschaft mbH (WSVG)."



Quelle: ots/Westfalen-Blatt