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US-Drohnenkrieg vor deutschen Gerichten

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Es ist eine gute Nachricht, dass die drei Kläger aus Jemen vom Oberverwaltungsgericht Münster teilweise recht bekommen haben. Die Bundesregierung muss sich über den Drohnenkrieg der US-Amerikaner in dem arabischen Land informieren und auf die Einhaltung des Völkerrechts hinwirken.