US-Drohnenkrieg vor deutschen Gerichten
1Es ist eine gute Nachricht, dass die drei Kläger aus Jemen vom Oberverwaltungsgericht Münster teilweise recht bekommen haben. Die Bundesregierung muss sich über den Drohnenkrieg der US-Amerikaner in dem arabischen Land informieren und auf die Einhaltung des Völkerrechts hinwirken.