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Eine Meisterleistung

Mal eben das Bad neu fliesen oder einen neuen Rolladen am Schlafzimmerfenster anbringen lassen: In Zeiten von Bauboom und Fachkräftemangel ist das gar nicht so einfach. Durchschnittlich zehn Wochen mussten die Deutschen in diesem Jahr warten, wenn sie einen Handwerker beauftragen wollten, in einigen Gewerken sogar noch länger. Befremdlich scheint es da, dass der Bundestag nun beschließen will, den Marktzugang für Fliesenleger, Rollladentechniker und zehn weitere Berufsgruppen deutlich zu erschweren: In Zukunft soll nur noch einen Betrieb eröffnen dürfen, wer einen Meistertitel innehat.

Geschrieben von Katia Meyer-Tien am . Veröffentlicht in Politik.
Foto: annawaldl / CC0 (via Pixabay)

Mal eben das Bad neu fliesen oder einen neuen Rolladen am Schlafzimmerfenster anbringen lassen: In Zeiten von Bauboom und Fachkräftemangel ist das gar nicht so einfach. Durchschnittlich zehn Wochen mussten die Deutschen in diesem Jahr warten, wenn sie einen Handwerker beauftragen wollten, in einigen Gewerken sogar noch länger. Befremdlich scheint es da, dass der Bundestag nun beschließen will, den Marktzugang für Fliesenleger, Rollladentechniker und zehn weitere Berufsgruppen deutlich zu erschweren: In Zukunft soll nur noch einen Betrieb eröffnen dürfen, wer einen Meistertitel innehat.

Kritiker warnen: Für den Verbraucher werde es in Zukunft noch schwieriger, einen Handwerker zu bekommen, und teurer obendrein. Denn momentan kann, wer sich die Dienste eines Meisterbetriebes nicht leisten kann, einen anderen beauftragen, der vielleicht weniger qualifiziert, dafür aber günstiger ist. Jahrzehntelang war das anders: Seit 1935 galt in Deutschland die Meisterpflicht, in der Handwerksordnung war seit 1953 gesetzlich festgelegt, dass der Meisterbrief Voraussetzung für die Eröffnung eines eigenen Handwerksbetriebes ist. Erst im Jahr 2004, angesichts einer Arbeitslosenquote von mehr als zehn Prozent, lockerte die damalige Regierung die Vorschriften und reduzierte die Zahl der meisterpflichtigen Handwerksberufe von 94 auf 41. Was folgte, war ein Gründungsboom: die Zahl der Betriebe in den betroffenen Gewerken stieg von rund 75 000 im Jahr 2003 auf etwa 250 000 im Jahr 2018.

Trotzdem ist die Wiedereinführung der Meisterpflicht ein richtiger Schritt. Natürlich garantiert der Meistertitel eines Betriebes nicht, dass alle Aufträge meisterhaft ausgeführt werden. Auch in Meisterbetrieben sind es häufig Lehrlinge oder Gesellen, die die anfallenden Arbeiten letztlich übernehmen. Zudem ist denkbar, dass ein Meister seinen Titel einem Betrieb zur Verfügung stellt, ohne selbst dort zu arbeiten - gewarnt wird bereits vor solchen "Sofa-Meistern". Dem gegenüber allerdings steht die jetzige Regelung, bei der Fliesen-, Estrich- und Parkettleger, Drechsler oder Raumausstatter ohne jeglichen Qualifikationsnachweis ihre Dienste anbieten können. Wenn dann im Bad die Fliesen von der Wand und im Wohnzimmer die Gardinenstangen von der Decke fallen, ist das nicht nur gefährlich: Häufig fehlt es gerade in unqualifizierten Einmann- oder Kleinbetrieben auch an jenem betriebswirtschaftlichen Know-how, das neben der fachlichen Qualifikation ebenfalls zur Meisterausbildung gehört. Geht ein solcher Handwerksbetrieb in die Insolvenz, wird es für Kunden schwer, etwaige Gewährleistungsansprüche durchzusetzen. Noch schwerer wiegt ein anderes Argument: Schon jetzt leiden viele Betriebe unter Fachkräftemangel. Ohne die Meisterpflicht aber fehlt ein wichtiger Anreiz, sich hochwertig zu qualifizieren. Ein Effekt, der sich über die Jahre verstärkt, denn nur wer selbst qualifiziert ist, kann wiederum andere ausbilden.

Beispiel Fliesen-, Platten- und Mosaikleger: Waren es im Jahr 2003 noch 557 Menschen, die erfolgreich ihre Meisterprüfung ablegten, erhielten 2018 gerade mal 103 ihren Meisterbrief. Gleichzeitig aber hat sich die Zahl der Betriebe im selben Zeitraum von 12 000 auf rund 70 000 erhöht. Die Wiedereinführung der Meisterpflicht wird - trotz Bestandschutz für bestehende Unternehmen - diese Zahl langfristig reduzieren. Erfolgreich kann sie daher nur sein, wenn gleichzeitig ausreichend Anreize für Jugendliche geschaffen werden, sich für eine Ausbildung im Handwerk zu entscheiden - und nach dem Abschluss der Ausbildung auch in Deutschland in diesem Handwerk zu arbeiten. Die gerade beschlossene Mindestausbildungsvergütung darf da nur ein erster Schritt gewesen sein.



Quelle: ots/Mittelbayerische Zeitung