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Rückholung von IS-Anhängern: Gericht belehrt Bundesregierung

Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg kritisiert die Weigerung der Bundesregierung deutlich, eine deutsche IS-Anhängerin aus einem Gefangenenlager in Syrien zurückzuholen. In Regierungskreisen ist von einer „regelrechten Klatsche“ die Rede. Grund dafür ist die Beschwerde des Auswärtigen Amtes gegen einen Beschluss des Verwaltungsgerichts Berlin. Das Gericht hatte Mitte Juli entschieden, dass die IS-Anhängerin mit ihren drei Kindern wegen der prekären humanitären Lage zurückgeholt werden müsse. Das Auswärtige Amt hatte erklärt, dass es die Kinder zurückholen wolle. Aber eben nicht die Mutter.

Geschrieben von Redaktion am . Veröffentlicht in Politik.
Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg
Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg
Foto: Georg Slickers / CC BY-SA 3.0 (via Wikimedia Commons)

Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg kritisiert die Weigerung der Bundesregierung deutlich, eine deutsche IS-Anhängerin aus einem Gefangenenlager in Syrien zurückzuholen. In Regierungskreisen ist von einer „regelrechten Klatsche“ die Rede. Grund dafür ist die Beschwerde des Auswärtigen Amtes gegen einen Beschluss des Verwaltungsgerichts Berlin. Das Gericht hatte Mitte Juli entschieden, dass die IS-Anhängerin mit ihren drei Kindern wegen der prekären humanitären Lage zurückgeholt werden müsse. Das Auswärtige Amt hatte erklärt, dass es die Kinder zurückholen wolle. Aber eben nicht die Mutter.

Nach Informationen von NDR, WDR und „Süddeutscher Zeitung“ sieht das Oberverwaltungsgericht die Beschwerde gegen den Beschluss als „aussichtslos“ an. Es empfiehlt dem Auswärtigen Amt in ungewöhnlich scharfem Ton, diese zurückzunehmen und sich zunächst mit anderen Ministerien und dem Bundeskabinett abzustimmen. Man möge doch einmal Rücksprache mit den Referaten Grundrechte und Menschenrechte des Bundesjustizministeriums halten. Diese seien „zumindest mit den hier einschlägigen Grundlagen des Verfassungs- und Völkerrechts vertraut“, tadelt das Gericht. In dem sechsseitigen Schreiben weist es darauf hin, dass jeder Staat zur Aufnahme der eigenen Staatsbürger verpflichtet sei.

„Das Oberverwaltungsgericht hat in diesem Schreiben in ungewöhnlicher Deutlichkeit dem Auswärtigen Amt klar gemacht, dass seine Position nicht haltbar ist“, erklärt Dirk Schoenian. Es werde deutlich, dass das Oberverwaltungsgericht davon ausgehe, dass es eine grundsätzliche Rücknahmeverpflichtung gegenüber allen deutschen Staatsangehörigen gebe, auch Erwachsenen. Der Rechtsanwalt aus Hannover hatte im Falle der Familie gegen die Bundesregierung geklagt. Seine Mandantin hatte sich dem IS angeschlossen und wird nun seit Monaten mit ihren Kindern in einem kurdischen Lager in Nordsyrien festgehalten. Das Auswärtige Amt hat sich bisher nur bereit erklärt, Kinder aus den Flüchtlings- und Gefangenenlagern in Syrien herauszuholen, nicht aber deren Mütter. Wobei sich auch im Falle der Kinder noch nichts bewegt hat.

In dem Schreiben heißt es zudem, die Bundesrepublik verlange auch von anderen Staaten, straffällig gewordene oder radikalisierte Bürger zurück zu nehmen. Nach Ansicht des Gerichts kann der vorliegende Fall möglicherweise von anderen Ländern als Argument genutzt werden, sich zu weigern, Reisedokumente für Menschen auszustellen, die aus Deutschland abgeschoben werden sollen. Auch deshalb rät das Gericht dem Auswärtigen Amt, Rücksprache mit dem für Abschiebungen zuständigen Bundesinnenministerium zu halten.

Insgesamt liest sich das Schreiben, das NDR, WDR und SZ einsehen konnten, wie eine Generalabrechnung mit der Position des Auswärtigen Amtes, lediglich Kinder von IS-Anhängern, aber nicht deren Mütter und Väter mit deutscher Staatsangehörigkeit nach Deutschland zurückholen zu wollen. Besonders scharf fragt das Gericht deshalb, ob das Auswärtige Amt den möglichen Tod deutscher Kinder für „vertretbar“ halte, „nur um die Rückkehr der deutschen Mutter nach Deutschland zu verhindern.“ Außerdem bittet das Gericht um Mitteilung, ob es eine entsprechende Entscheidung der Leitung des Auswärtigen Amtes gebe und ob diese Position überhaupt mit dem Bundeskabinett abgestimmt sei.

Offen ist, ob das Auswärtige Amt die Beschwerde zurückziehen wird. Es wollte sich unter Hinweis auf ein laufendes Verfahren nicht äußern. Ob und wann es zu einer Rückführung der Frau und ihrer Kinder kommen wird, bleibt somit vorerst unklar. Das Gericht hat keinen Zeithorizont vorgegeben.



Quelle: NDR