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Redaktion
Donnerstag, 09. Mai 2019 um 17:25 Uhr

Allgemeine Zeitung Mainz: Kindeswürde - Kommentar von Michael Klein zum Strafrecht gegen Kinderfasten

Mainz (ots) - Keine Freiheit ist grenzenlos. Auch nicht die Religionsfreiheit. Über allem steht die Würde des Menschen. Wenn die Religionsfreiheit dazu führt, dass Schulkinder im muslimischen Fastenmonat Ramadan zusammenklappen, weil sie nicht genug getrunken und gegessen haben, dann hat die Religionsfreiheit ihre Grenze überschritten. Bundesfamilienministerin Franziska Giffey (SPD) hat darauf kürzlich hingewiesen. Ärzte und Kinderschutzbund tun das schon länger. Doch Appelle an die Eltern und Handreichungen für Lehrer, was sie tun sollen, wenn ein Kind erschöpft oder dehydriert ist, haben nicht viel bewirkt. Schon als Bezirksbürgermeisterin in Berlin hatte Giffey damit keinen Erfolg. Dabei sagen sogar viele Muslime, dass es nicht im Sinne des Propheten Mohammed ist, wenn Kinder, die in der Schule voll konzentriert sein müssen, körperlichen Strapazen ausgesetzt werden. Für Kranke und ältere Menschen gilt das strenge Fastengebot ohnehin nicht. Und auch gesunde erwachsene Muslime können frei entscheiden, ob sie fasten oder nicht. Kinder, die in strenggläubigen Familien aufwachsen, haben diese Wahl nicht. Dabei ist die Würde des Kindes nicht weniger wert als die Würde des Erwachsenen. Wenn der Staat die Kindeswürde mit gutem Zureden nicht schützen kann, weil er die betroffenen Eltern damit nicht erreicht, bleibt nur das Strafrecht. Hessens Justizministerin Eva Kühne-Hörmann (CDU) will diesen Weg zu Recht gehen - zuständig ist allerdings der Bund. Der sollte sich des Themas unmissverständlich annehmen. Bei der Schulpflicht, die auch für christliche Fundamentalisten gilt, tut er das schließlich auch.



Quelle: ots/Allgemeine Zeitung Mainz