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Redaktion
Mittwoch, 22. Mai 2019 um 22:21 Uhr
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Badische Zeitung: Das Grundgesetz und das Verfassungsgericht: Mehr Schutz für Karlsruhe / Leitartikel von Christian Rath

Freiburg (ots) - Sollten Gegner der freiheitlichen Ordnung in Deutschland einmal die Wahlen gewinnen, würden sie wohl nicht das Grundgesetz ändern, sondern versuchen, das Verfassungsgericht zu übernehmen. Nach den derzeitigen Regeln wäre das in Deutschland zwar nicht so einfach. Verfassungsrichter werden in Bundestag oder Bundesrat mit Zwei-Drittel-Mehrheit gewählt. Allerdings sind die Regeln der Verfassungsrichter-Wahl leicht zu ändern, denn sie stehen nicht im Grundgesetz. Die FDP hat nun vorgeschlagen, die Regeln zur Wahl der Verfassungsrichter im Grundgesetz zu verankern. Dann könnten auch diese Regeln nur noch mit einer Zwei-Drittel-Mehrheit geändert werden. Zum 70. Geburtstag des Grundgesetzes wäre eine solche Reform sicher sinnvoller als tausend Sonntagsreden. http://mehr.bz/khs119s



Quelle: ots/Badische Zeitung