Freiburg (ots) - Eigentlich war die leidige Kopftuchfrage geklärt. Bei Lehrerinnen und Erzieherinnen darf das muslimische Kopftuch nicht pauschal verboten werden, so das Bundesverfassungsgericht 2015. (...) Leider hat ein anderer Senat des Bundesverfassungsgerichts solche Kopftuchverbote in der Justiz nun gebilligt. Das Tragen eines Kopftuches wird von Karlsruhe als abweichendes Verhalten bezeichnet, das die Neutralität der Justiz gefährden könnte. Auch hier wird eine Botschaft ankommen: Der Islam gehört doch nicht zu Deutschland. (...) Ein Verfassungsgericht sollte die Grundrechte von Minderheiten schützen, statt Vorurteile zu legitimieren. http://mehr.bz/s3ypw3 (BZ-Plus)