Freiburg (ots) - Nach diesem Konjunkturprogramm für Juristen sind wir so klug wie vor der schwarz-gelben Klientel-Aktion: Hotelübernachtungen werden halt ordentlich besteuert. Dass die Hoteliers nun wehklagen und auf die harten Pandemie-Jahre verweisen, sei ihnen unbenommen. Nur gehört zum ganzen Bild, dass der Steuerzahler auch diese Branche mit üppiger Staatshilfe durch die Corona-Zeit trug. Wie gewonnen, so zerronnen - am Ende eine typisch deutsche Steuergeschichte.